Erneut Justizskandal in Hamburg – Milde Strafe und keine Sicherungsverwahrung für sadistisch veranlagten Pädokriminellen, der zwei Babies missbraucht hat

Erneut macht das Landgericht Hamburg wegen eines milden, nicht mehr nachvollziehbaren Urteils Schlagzeilen. Ein Pädokrimineller, der zwischen 2008 und 2009 einen einjährigen Jungen vor laufender Kamera gequält und missbraucht hat und dann im Jahr 2010 ein 6 Monate altes Mädchen missbrauchte, wurde zu nur 5 ½ Jahren Haft verurteilt – möglich wären 15 Jahre. Doch dies wäre noch vertretbar, wenn das Gericht die Sicherungsverwahrung angeordnet hätte – dies hielt der vorsitzende Richter aber für „unverhältnismäßig“. Der schwere sexuelle Missbrauch von wehrlosen Kleinkindern, von Babies, stellt eines der moralisch verwerflichsten Verbrechen dar. Zudem handelt es sich um einen Mehrfachtäter. Dass hier das Gericht nur 5 ½ Jahre verhängt hat, ist weder für den Laien, noch für den Juristen nachvollziehbar. Hier wird erneut ein fatales Signal gesandt, dass Kinder als Opfer nur einen geringen Stellenwert haben und ihre Verletzung als Opfer zweiter Klasse keine harte Bestrafung rechtfertigt. So hat das LG Hamburg auch das Verhungernlassen eines Säuglings mit einer Bewährungsstrafe geahndet, derzeit läuft das neue Verfahren, da der BGH auch dieses als Skandal zu bezeichnende Urteil aufgehoben hat.

Die Politik ringt seit Monaten um neue Bestimmungen zur Sicherungsverwahrung, da die Vorgaben aus Karlsruhe und auch vom Europäischen Menschenrechtsgerichthof zu Recht hohe Hürden für dieses dauerhafte Wegsperren auferlegt haben. Zu welchen Neuregelungen sich die Politik auch entscheidet, sowohl nach geltendem als auch nach voraussichtlich neuem Recht liegen bei diesem Täter alle Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor, sie wurde von der Staatsanwaltschaft auch beantragt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen, von Gutachtern als „sadistisch pädophil“ veranlagten Wiederholungstäter bezeichneten Mann, der offenkundig auf Säuglinge fixiert ist. Die Sicherungsverwahrung ist hier keine Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern eine Frage der Notwendigkeit. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht in Revision geht und dieses Urteil in Bestandskraft erwächst, wird diese tickende Zeitbombe wegen der Anrechnung der Untersuchungshaft und bei guter Führung zur Anwendung kommender 2/3 Regelung schon in wenigen Jahren frei sein.

„Das heutige Urteil markiert einen weiteren Tiefpunkt in einer Reihe von nicht mehr nachvollziehbaren Urteilen, in denen Kinder Opfer waren. Jedes Ringen der Politik um bessere Regelungen zur Sicherungsverwahrung, alle Bemühungen um Prävention und um mehr Schutz von Kindern werden durch solche Urteile, die nur als ein handfester Justizskandal bezeichnet werden können, konterkariert. Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Staatsanwaltschaft auf, Revision einzulegen. Dieses Urteil darf keinen Bestand haben, es ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat,“ so Rechtsanwalt Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin.

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