Gesetzgeber ignorierte die Bedenken der Fachleute

VKD: Einführungsphase des Psychiatrie-Entgeltgesetzes für Anpassungen nutzen

(NL/4033103112) Berlin, d. 1. August 2012. Heute tritt das Psychiatrie-Entgeltgesetz in Kraft. Es regelt die Finanzierung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung neu. Leider wurden die im Gesetzge-bungsverfahren vom Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) sowie anderen Verbänden geäußerten schweren Bedenken nicht berücksichtigt, bedauert VKD-Pressesprecher Peter Asché. Daher ist eine bessere Versorgung der Patienten von diesem Gesetz erst einmal nicht zu erwarten.

Die Fachgruppe psychiatrischer Krankenhäuser im VKD hatte mehrfach ihre Vorbehalte deutlich gemacht: Grundsätzliche Kritik äußerten die Experten daran, dass sich die vorgesehene Finanzierungssystematik zu eng an die der somatischen Krankenhäuser anlehnt, die über Fallpauschalen (DRG) bezahlt werden.

Die Krankheitsverläufe psychiatrischer Patienten lassen sich nicht so einfach in Pauschalen pressen. Je-der Fall ist hier anders, erklärt Holger Höhmann, der die Fachgruppe im VKD leitet. Er rechnet u.a. mit der Verkürzung von Verweildauern, die weil Patienten nicht ausreichend z.B. auf Medikamente eingestellt werden könnten zu vermehrten Wiedereinweisungen führen würden. Da die Zahl psychisch kranker Menschen seit etlichen Jahren ansteigt, müssten die Kliniken auch aus diesem Grund mit mehr Patienten rechnen. Hier sei eine weitere Finanzierungslücke vorprogrammiert, da Mehrleistungen nicht voll bezahlt werden sollen.

Es fehlten bis heute zudem handhabbare und gut eingeführte Qualitätsindikatoren in der Behandlung von psychischen Krankheiten, die sich für den Routinebetrieb in Kliniken und Fachabteilungen eigneten.

Das Fazit Höhmanns: Am Ende gefährden diese im Gesetz enthaltenen Effekte insgesamt die Behand-lungsstandards und die erreichte Versorgungsqualität.

Es komme daher jetzt darauf an, die fünfjährige Konvergenz-Phase zu nutzen, um hier doch noch Verbes-serungen für die Kliniken und ihre Patienten zu erreichen und das Gesetz so weiterzuentwickeln, dass es tatsächlich den Bedürfnisse der betroffenen Patienten und dem Versorgungssystem entspricht. Dazu gehört, dass der tatsächliche Behandlungsaufwand finanziert wird, fordert Holger Höhmann. Bisher lassen sich zum Beispiel die Leistungen der Kliniken bei der Behandlung chronisch kranker und schwer kranker Patienten nur ungenügend messen. Dafür müssen wir einen pragmatischen Weg finden. Um ein Absinken der Qualität in Folge des neuen Finanzierungssystems zu verhindern, müssen außerdem entsprechende Qualitätsindikatoren entwickelt und eingeführt werden.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.600 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeein-richtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements.
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