Stiftungen als wesentliches Instrument in der Immobiliensteuerung

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner betont, welche Möglichkeiten sich für Immobilien-Investoren durch eine Stiftungserrichtung ergeben können: Asset Protection durch die Verhinderung von Zersplitterung und steuerliche Optimierung.

Stiftungen als wesentliches Instrument in der Immobiliensteuerung

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner, Experte für Familienstiftung

Die Deutschen sind ein Volk der Häuslebauer und „Beton-Sparer“. Viele Menschen haben ihr Geld in Immobilien angelegt und damit vor allem im gehobenen Bereich zum Teil ausgedehnte Immobilien-Investment-Portfolien aufgebaut und verwalten diese innerhalb des übergeordneten Asset Managements. Die Erträge der Immobilien fließen dann beispielsweise der Familie zu oder werden dazu genutzt, andere unternehmerische oder Anlageprojekte zu finanzieren. Und gerade in Zeiten stark steigender Preise und Mieten wachsen die Werte solcher Immobilien-Portfolien stark an – mit dem Resultat, dass der Schutz dieser Vermögensklasse immer wichtiger wird.

„Dies kann mit einer alternativen steuerlichen und rechtlichen Struktur gelingen. Die Praxis zeigt, dass die Familienstiftung eine gute Option zu den herkömmlichen Möglichkeiten der Vermögensverwaltung im Immobilienbereich schaffen kann. Und das auf unterschiedlichen Ebenen. Die Stiftung unterstützt den Stifter-Unternehmer/-Investor dabei, seine Ertragsquellen langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln“, sagt Thorsten Klinkner, Rechtsanwalt und Steuerberater aus Meerbusch bei Düsseldorf. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwaltsgesellschaft UnternehmerKompositionen ( www.unternehmerkompositionen.com) und berät und begleitet gemeinsam mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen als Garant für eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur.

Thorsten Klinkner hebt die steuerliche Implikation hervor. Stiftungen versteuern ihre Mieterträge mit dem Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) anstelle des individuellen Steuersatzes, der in der Spitze 45 Prozent beträgt. Auch zahlt die Stiftung keine Gewerbesteuer auf die Verwaltung von Immobilien- und/oder Kapitalvermögen, selbst dann, wenn sie weitergehend gewerblich tätig wird. Ebenso fällt für die Stiftung keine Gewerbesteuer an, sie unterliegt der vereinfachten Gewinnermittlung, kann Privatkosten übernehmen und Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen. Zudem besteht keine Problematik der verdeckten Gewinn-Ausschüttung. „Das sind natürlich für Investoren erhebliche Vorteile, die einen echten Liquiditätsvorsprung bringen. Durch die steuerschonende Gestaltung wird das Vermögen geschützt.“

Zwar werde das Vermögen unter dem Dach der Stiftung verselbstständigt, die Stiftungsstruktur ist grundsätzlich unabänderlich. Aber die Gestaltungsspielräume, um beispielsweise die Familie zu versorgen oder andere unternehmerische Projekte zu fördern, sind immens. „Der Stifter legt fest, was mit den Erträgen passiert. Dabei hat er jeden Spielraum“, betont Thorsten Klinkner. Und der Stifter erschafft eine Brandmauer für sein Portfolio. Stiftungsvermögen ist immer vor Zugriff von innen und außen, vor Verkauf, Zersplitterung etc. geschützt. „Ein Beispiel: Ein Einzelgang in der Erbengeneration kann dazu führen, dass Anteile an einem Portfolio ohne Abstimmung auf den Markt gebracht werden und dadurch eine externe Partei Kontrollrechte an den Assets erwirbt. Oder aber es besteht Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft, sodass die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Portfolios gehemmt wird. Da die Stiftung aber nur sich selbst gehört und keine Anteile hat, kann sie auch nicht wie eine Personen- oder Kapitalgesellschaft verschenkt oder vererbt werden. Dementsprechend stellen sich auch keine Fragen nach Ausgleichs- oder Pflichtteilsansprüchen. Und durch die Eigentümerlosigkeit ist auch keine Zersplitterung im Scheidungsfall möglich, da gegen die Stiftung keine Ansprüche gestellt werden können.“

Laut dem versierten Rechtsanwalt sind Stiftungen zur Immobiliensteuerung sind ein wesentliches Instrument im Werkzeugkasten des Unternehmers und Investors, um für sein Leben und darüber hinaus Vermögen zu wahren und aufzubauen, ohne sich den Gefahren von Macht- und Kapitalverlusten auszusetzen, aber gleichzeitig die Familie über die Stiftung steueroptimiert unterstützen und versorgen und das Portfolio strategisch weiterentwickeln und ausbauen zu können. In der umfassenden und nachhaltigen Komposition von Unternehmen und Privatleben nimmt die Stiftung somit eine bedeutende Rolle ein.

Über UnternehmerKompositionen

Die UnternehmerKompositionen Rechtsberatungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mbH ist ein von Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner geführtes Beratungsunternehmen mit Sitz in Neuss, das sich auf die Entwicklung Stiftungs-Strategien für Familien, Investoren und Unternehmen aller Branchen und Größen spezialisiert hat. Unter der Vision „Wir geben Ruhe und Sicherheit zur Gestaltung des Wesentlichen“ entwickeln die UnternehmerKompositionen individuelle, sinnstiftende Konzepte, die die ganz persönlichen Motive und Anforderungen des Gründers genauso berücksichtigt wie die Bedürfnisse der Familie, die unternehmerische Nachfolgeplanung und die Vermögenssteuerung ganz allgemein. Der Fokus der Gesellschaft liegt vor allem darauf, individuelle Lebenssituationen zu reflektieren, Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu begleiten. Denn Gutes will auch gut getan werden. Die UnternehmerKompositionen unterstützen Unternehmer und Investoren zudem dabei, für ihre Ertragsquelle langfristige und zukunftsorientierte Eigentümerstrukturen zu schaffen, die über die Generationen hinweg den Fortbestand eines Unternehmens oder Investmentportfolio vor Fremdeinflüssen und Nachfolgeproblematiken absichern und dadurch erhalten können. Weitere Informationen unter: www.unternehmerkompositionen.com

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