Zeitumstellung: Wildunfälle mehren sich

ARAG Experten über erhöhte Unfallgefahren im Herbst und nach der Zeitumstellung

In der Nacht auf Sonntag, den 28. Oktober 2018 werden die Uhren um eine Stunde von Sommer- auf Winterzeit zurückgestellt. Der Deutsche Jagdverband warnt im Zusammenhang mit der Zeitumstellung vor erhöhter Gefahr für Wildunfälle. Der Grund: Nachdem die Uhr eine Stunde zurückgestellt wurde, fahren viele Menschen nicht mehr im Dunkeln zur Arbeit, sondern während der Morgendämmerung – wenn vermehrt Wildtiere unterwegs sind. Dabei könnten viele Unfälle mit wild lebenden Tieren vermieden werden. Was jeder Autofahrer beherzigen sollte, um diese Unfallbilanz positiv zu beeinflussen, sagen ARAG Experten.

Wildwechsel: So verhalten Sie sich richtig
– Bei Wildwechsel Fuß vom Gas – Geschwindigkeit anpassen! Empfehlung: max. 60 km/h
– Aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten.
– Besondere Vorsicht in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel.
– Besonders gefährlich sind neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Das Wild behält seine gewohnten Wege bei; hier fehlen aber oft noch Warnhinweise.
– Mit Nachzüglern rechnen! Ein Tier kommt selten allein.
– Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen: abblenden, abbremsen, hupen!

Wenn ein Unfall unvermeidbar ist
– Lenkrad festhalten! Geradeaus lenken!
– Abbremsen!
– Vorsichtig sein beim Ausweichen!

Wenn Wild angefahren wurde
– Warnblinker einschalten und Unfallstelle sichern!
– Totes Wild niemals mitnehmen!
– Verletztes Wild nicht verfolgen!
– Bei verletzten Personen erste Hilfe leisten; ggf. Krankenwagen oder Notarzt rufen.
– Polizei verständigen!
– Bei Kfz-Schäden eine Bescheinigung für die Teilkaskoversicherung von der Polizei oder dem Revierinhaber ausstellen lassen.

So urteilten Gerichte:

Zusammenstoß mit Wild
Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) und je nach Vertrag auch mit anderen Tierarten auf; die Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, handelt es sich nicht um einen Willdunfall. Hier kann der Schaden aber unter Umständen als sogenannter „Rettungskostenersatz“ geltend gemacht werden. Darunter fallen Aufwendungen, die bei Eintritt eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden. Die Versicherung zahlt aber nur, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war. Außerdem muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass es tatsächlich einen Wildwechsel gab und er deshalb ausgewichen ist (OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 356/10 – 57).

Auffahrunfall
Wie ist die Rechtslage, wenn ein Autofahrer in ein schon totes Wildschwein hineinfährt? Vertraut man auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, entspricht diese Unfallvariante der Haarwild-Versicherungsklausel, die besagt, dass zwar das Fahrzeug, nicht aber das betroffene Tier in Bewegung sein muss. Somit steht die Versicherung in der Zahlungsverpflichtung ( LG Stuttgart, Az.: 5 S 244/06).

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de