ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Betreuungsunterhalt trotz neuer Partnerschaft +++
Geht eine nichteheliche Mutter eine neue Partnerschaft ein, verliert sie deswegen nicht den Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Sie wird vom Gesetz anders behandelt als die eheliche Mutter. ARAG Experten verweisen auf das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am (Az.: 2 UF 273/17).

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+++ Teure Vermietung ohne Genehmigung +++
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nach Auskunft der ARAG Experten Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro gegen eine Frau bestätigt, die ohne Genehmigung ihre Wohnung über die Plattform „Airbnb“ als Ferienwohnung vermietet hatte (Az.: 2 Ss-OWi 438/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.

+++ Gesetzliche Unfallversicherung greift auch bei Probearbeitstag +++
Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich als „Wie-Beschäftigter“ unfallversichert. Dies hat laut ARAG Experten das Bundessozialgericht am 20. August 2019 entschieden (Az.: B 2 U 1/18 R).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

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