ERGO Verbrauchertipps „Ostern – ein Fest mit Tücken“

Osterfeuer? Aber sicher!

Ostern – und damit der Anlass für die beliebten Osterfeuer – steht vor der Tür. Doch der stimmungsvolle Brauch birgt auch manche Gefahr: Woran viele nicht denken, wenn etwa Sportvereine oder Jugendverbände zum romantischen Osterfeuer einladen: „Gilt der Vereinszweck nicht ausdrücklich der Brauchtumspflege, empfehlen wir, Rücksprache mit dem Versicherer zu halten. Wenn nämlich die Vereinshaftpflicht Schäden im Rahmen eines Osterfeuers nicht abdeckt, sollte man sich mit einer separaten Veranstalterhaftpflichtversicherung schützen“, raten die Schadenexperten der ERGO. Denn kommen Besucher durch Funkenflug oder die Unvorsichtigkeit des Veranstalters zu Schaden, kann es sogar sein, dass der Vorstand des veranstaltenden Vereins mit seinem Privatvermögen haftet. Zudem muss vorab unbedingt eine Genehmigung durch die örtlichen Behörden erfolgen, was auch für Privatleute gilt. Diese sollten dringend einige zusätzliche Vorkehrungen treffen, um ihr Osterfeuer sorgenfrei genießen zu können: Neben der offiziellen Genehmigung sollte unbedingt das Einverständnis der Nachbarn eingeholt werden – sie könnten sich durch das Feuer oder den Qualm gefährdet oder belästigt fühlen. „Das wichtigste Kriterium ist daher die richtige Platzierung der Feuerstelle: Unbedingt ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu allem Brennbaren zu achten“, so die ERGO Schadenexperten. Dazu zählen nicht nur Häuser, Garagen, Carports oder Gartenlauben, sondern auch Sträucher, Bäume oder Büsche. Für den Fall, dass trotz aller Vorsicht etwas in Brand gerät, sollten unbedingt mehrere Eimer Wasser bereitstehen – sowie ein einsatzbereites Telefon zur Hand sein, um schnellstmöglich die Feuerwehr benachrichtigen zu können.

Quelle: ERGO

Ostereier & Co.

Seit Jahrhunderten gehören bunt gefärbte Eier traditionell ins Osternest. Wer sie mit gutem Gewissen genießen möchte, sollte vor allem eines: Maß halten, wie die Gesundheitsexperten der DKV empfehlen. „In Eiern sind viele gesunde Nährstoffe wie hochwertiges Eiweiß, Vitamin E, Lecithin, und wichtige Mineralstoffe wie Kalzium, Eisen oder Phosphor enthalten – deshalb gehören sie durchaus zu einer ausgewogenen Ernährung.“ In Verruf geraten ist das Ei jedoch wegen seines hohen Cholesteringehalts – und viele fürchten daher, der reichliche Genuss an Ostern könne ihrer Gesundheit schaden. „Richtig ist, dass eine dauerhaft zu hohe Cholesterinzufuhr zu einem überhöhten Cholesterinspiegel im Blut führen kann“, so die Gesundheitsexperten der DKV. „Dies wiederum erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.“ Wer aber nicht mehr als zwei bis drei Eier pro Woche zu sich nimmt, braucht in der Regel keine negativen Folgen zu fürchten. „Und wer sich das gesamte Jahr über gesund ernährt, darf Ostern durchaus einmal das ein oder andere Ei zusätzlich essen“, beruhigen die Gesundheitsexperten der DKV.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Wenn mehr als ein Ei zu Bruch geht

Wer bereits im Vorfeld des Osterfestes zu viele Leckereien gegessen hat, erhält bei der ausgelassenen Ostereiersuche die Gelegenheit, ein paar Kalorien zu verbrennen. Und gerade für Kinder gilt: Je fröhlicher die Gesellschaft, desto mehr Bewegung und Spaß. Viele Eltern ohne eigenen Garten freuen sich daher sehr, wenn der eigene Nachwuchs zu einer gemeinschaftlichen Ostereiersuche eingeladen wird. Doch sollten die Organisatoren vorsorglich nicht nur für gute Verstecke und volle Nester sorgen: „Wer andere Kinder zu sich einlädt, übernimmt für diese in der Regel auch die Verantwortung“, warnen die ERGO Experten. Sollte sich ein fremdes Kind verletzten oder einen Schaden verursachen, können die hilfsbereiten Eltern dafür durchaus zur Rechenschaft gezogen werden – zumindest dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Wenn etwas passiert, obwohl sie alles richtig gemacht haben, können stattdessen auch die abwesenden Eltern des kleinen Wildfangs in die Pflicht genommen werden. Deshalb raten die ERGO Experten allen Eltern, immer klare Absprachen zur Aufsichtspflicht zu treffen. Zudem sollten sich beide Seiten mit einer privaten Haftpflichtversicherung vor den möglichen finanziellen Folgen schützen.

Quelle: ERGO

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