Die große Inventur

Beim Zensur 2011 werden nicht nur die Einwohner gezählt, auch der Wohnungsbestand wird erfasst.

Ulm, Mai 2011.
In Ulm leben derzeit rund 122 000 Menschen. Wie viele es genau sind, darüber soll unter anderem die diesjährige Volkszählung Auskunft geben. Parallel dazu erfolgt eine flächendeckende Bestandsaufnahme von Gebäuden und Wohnungen. Von Immobilieneigentümern werden viele Daten verlangt – dabei besteht Auskunftspflicht.

Inhalt des Zensus

Zensus bedeutet Volkszählung, Deutschland wird quasi einer Inventur unterzogen. Beim Zensus 2011 wird nicht jeder Einwohner befragt, sondern es findet nur eine Stichprobe der Bevölkerung statt. Die meisten Daten stammen aus amtlichen Quellen wie den Einwohnermeldeämtern. Anders verhält es sich bei den Eigentümern von Wohnimmobilien: Da der komplette Wohnungsbestand im diesjährigen Zensus erfasst werden soll, müssen ab Mai alle Eigentümer über ihre Gebäude Auskunft geben.

Viel Arbeit für Immobilieneigentümer

66 Prozent der Wohnraumeigentümer fühlen sich nicht gut über ihre Auskunftspflicht informiert; vielen ist diese Tatsache sogar gänzlich unbekannt. Das fand ImmobilienScout24 im Februar dieses Jahres in einer Umfrage unter 1 044 Besitzern von Wohnimmobilien heraus. Bei der Umfrage gaben ganze 31 Prozent der Teilnehmer an, dass ihnen die Gebäude- und Wohnungszählung komplett neu sei. Ein weiteres Drittel (35 Prozent) hat zwar schon davon gehört, weiß aber nichts Genaues zu der bevorstehenden Aktion.
„Das ist ein erstaunliches Ergebnis“, sagt Martin Tentschert, einer der führenden Ulmer Immobilienmakler. „Denn die Eigentümer von Immobilien müssen immerhin sehr detaillierte Auskünfte über das Baujahr des Gebäudes, die Zahl der Wohnungen, die Heizungsart und die Eigentumsverhältnisse machen. Auch Fragen zur Nutzfläche, Anzahl der Zimmer und zu eventuellem Leerstand müssen beantwortet werden.“

Neben dem geplanten Abgleich der in den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen geführten Register sollen Daten zu Gebäuden und Wohnungen postalisch beim jeweiligen Eigentümer abgefragt werden. Nach Angaben des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) ist für jedes Gebäude ein Fragebogen mit sechs Fragen auszufüllen, für jede Wohnung kommen neun Fragen hinzu. Obendrein falle noch die Recherche nicht vorhandener Daten an – eine Menge Arbeit, vor allem für diejenigen, die mehrere Wohnungen oder Häuser besitzen.
Empfindliche Sanktionen
Für den Zensus 2011 hat die Bundesregierung ein eigenes Gesetz erlassen (Zensusgesetz 2011), in dem auch die Auskunftspflicht festgeschrieben wurde. Diese Pflicht betrifft die ausgewählten Personen für die Haushaltsbefragung genauso wie die Immobilieneigentümer. Eine Auskunftsverweigerung könne teuer werden, so das Internetportal immowelt.de. Für einzelne Haushalte und Eigentümer von selbstbewohnten Immobilien lägen die Zwangsgelder bei 250 Euro. Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder größeren Beständen müssten mit vierstelligen Geldbußen rechnen. Dabei entbinde die Zahlung des Zwangsgeldes nicht von der Auskunftspflicht – im Gegenteil: Hartnäckige Verweigerer müssten mit wiederholten Strafen rechnen, im Extremfall könnten solche Fälle auch vor Gericht landen.

siehe Text
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