Lebensversicherungen: AG Charlottenburg erachtet Policenmodell als europarechtswidrig

proConcept AG: Einzigartiges Urteil im Bereich Lebensversicherung

AG Charlottenburg erachtet Policenmodell als europarechtswidrig

Lebensversicherung: proConcept AG erreicht einzigartiges Urteil

Halle/ Saale / Zug: 09.05.2012: Ein bislang einzigartiges Urteil im Bereich Lebensversicherungen könnte endlich für mehr Verbraucherfreundlichkeit sorgen. Erstmalig konnte auf der ersten Instanz ein (bis auf einen geringen Anteil der Rechtsanwaltskosten) vollständig stattgebendes Urteil erstritten werden. Dabei urteilte das Amtsgericht Charlottenburg Mitte April, dass sowohl das Policenmodell, als auch die Jahresfrist des § 5 II S.4 VVG a.F. (Widerspruchsrecht) als europarechtswidrig zu betrachten ist. Das Verfahren wurde von der proConcept AG (www.proConcept.ag) betreut.

Branchenkenner gehen davon aus, dass die betreffende Versicherung (Zurich Deutscher Herold) gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird. Damit würde das Verfahren auf der zweiten Instanz fortgeführt und das Urteil der ersten Instanz wäre vorläufig schwebend. Dennoch: Das vorliegende Urteil ist bis dato einmalig und hätte bedeutende Auswirkungen für Millionen Deutsche, wenn es auf weiteren Instanzen erneut bestätigt wird.

Erst kürzlich erreichte die proConcept AG vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Weiterreichung eines ähnlich gelagerten Falles an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, dazu: „Zwar ist der Ausgang beider Verfahren noch offen, dennoch ist die Bedeutung riesig. Die Versicherungsbranche befürchtet Milliardenzahlungen an Ex-Versicherte. Wir gehen daher davon aus, dass die Assekuranzen erneut alles dafür tun werden, um ein verbraucherfreundliches Urteil zu verhindern!“

Insgesamt betreut die proConcept AG inzwischen mehr als 800 Einzelverfahren sowie 11 Sammelklagen, die bei verschiedenen deutschen Gerichten anhängig sind. Dabei geht es insbesondere um die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells sowie um die Verjährung des Widerspruchsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß informiert wurde. Betroffen sind alle Lebensversicherungs- sowie Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen wurden. Bislang erleiden Millionen Verbraucher erhebliche finanzielle Verluste durch den Abschluss beziehungsweise die vorzeitige Beendigung einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Über die proConcept AG
Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungs- und Prozessbetreuungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertreten die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese werden in Einzel- oder Sammelverfahren, ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher, durchgesetzt.
Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.

Kontakt:
proConcept AG
Jens Heidenreich
General-Guisan-Strasse 6
CH6303 Zug
medien@proconcept.ag
0345 47224 2030
http://www.proconcept.ag