Finanztipp von Black Label Immobilien: Baukreditverträge mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen jetzt kündigen

Finanztipp von Black Label Immobilien: Baukreditverträge mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen jetzt kündigen

Teure Baukreditverträge ganz legal vorzeitig kündigen

Berlin, 04. Dezember 2014 – Bei Black Label Immobilien haben Kunden die Möglichkeit ihre Baufinanzierungen unverbindlich und kostenlos innerhalb weniger Tage über versierte Berliner Finanzexperten und Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht auf fehlerhafte Klauseln überprüfen zu lassen.
„Immobilienbesitzer, die ab November 2002 den Kauf ihrer Wohnung oder ihres Hauses mit Zinssätzen von vier oder mehr Prozent finanziert haben, raten wir jetzt ihre Altverträgen prüfen zu lassen und sich gegebenenfalls eine attraktive Anschlussfinanzierung zu sichern. Die Chancen, aus teuren Finanzierungsverträgen herauszukommen und die gegenwärtig niedrigen Zinsen von zirka zwei bis zweieinhalb Prozent zu nutzen, stehen so gut wie nie“, schätzt Immobilienexperte Achim Amann von Black Label Immobilien die derzeitigen Entwicklung beim sogenannten Widerrufs-Joker ein. Nähere Informationen dazu finden sich unter: http://www.blacklabelimmobilien.com/tschuess-hohe-zinsen/.

Mit dem Widerrufs-Joker lassen sich Altverträge jetzt völlig legal kündigen und dadurch oftmals viele 1000 Euro an Zinsen sparen. Durch die Erstbeurteilung des Berliner Finanzexperten Martin Bonnet haben private Bauherren bei Black Label Immobilien die einmalige Chance ihre Zinsbelastung drastisch zu senken.
Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Bank- und Sparkassenkreditverträgen in rund 80 Prozent der Fälle. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08 sind rund zwei Drittel dieser meist von Banken und Sparkassen selbst formulierten Klauseln seit ihrer Einführungspflicht im November 2002 unwirksam und führen derzeit zu einer gigantischen Anfrageflut bei deutschen Verbraucherzentralen. Die Bearbeitungszeiten zur kostenpflichtigen Überprüfung belaufen sich dort schon auf etliche Wochen.

Der legale Weg zu günstigeren Zinsen

Vom Bundesgerichtshof beanstandet wurden Widerrufsbelehrungen bei Finanzierungsverträgen von 2002 bis etwa 2010, in Einzelfällen aber auch darüber hinaus. Durch diese gesetzlich vorgeschriebenen Klauseln haben Darlehensnehmer nach Vertragsabschluss normalerweise 14 Tage Zeit die Vereinbarung zu widerrufen. Bei einer fehlerhaften Belehrung beginnt diese Frist jedoch nicht zu laufen und der Vertrag kann auch noch Jahre später widerrufen werden. Das hat nach dem BGH-Urteil jetzt vereinfacht dargestellt zur Folge, dass der Kunde das Darlehen in voller Höhe zurückzahlen und das Kreditinstitut alle Raten und empfangenen Zinsen erstatten muss. In vielen von Verbraucherschützern schon aufgedeckten Fällen haben Banken und Sparkassen in ihren Belehrungen nicht richtig über den Fristbeginn informiert oder es fehlen wichtige Hinweise und Informationen zu den Folgen des Widerrufs. Es gibt auch ergänzende Formulierungen, die verwirrend und unverständlich sind. Nachzulesen im Pressetext vom SWR-Fernsehen am 27.11.2014 unter: http://www.swr.de/marktcheck/widerrufsbelehrungen-immobilienkreditvertraege/-/id=100834/nid=100834/did=14367940/1bdeogb/.

Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem alten Kreditvertrag aussteigen

Der selbstständige Finanzierungsvermittler Martin Bonnet würde nach Zusendung des vertraulich behandelten Darlehnsvertrages die Widerrufsformulierungen durch assoziierte Anwälte zunächst kostenlos prüfen lassen und eine unverbindliche Ersteinschätzung abgeben. Dabei berät der Finanzexperte bei Aussicht auf Erfolg auch über weitere Vorgehensweisen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass in Kooperation mit versierten Berliner Anwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht der Vertrag vorvergütet angefochten wird – und erst nach erfolgreichem Abschluss wäre das Anwaltshonorar dann fällig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt über den Anwalt mit der Bank zu verhandeln. Oft können sich Kreditnehmer und Kreditgeber ohne Gerichtsprozess einigen, indem Immobiliendarlehen vorzeitig aufgelöst, Vorfälligkeitsentschädigungen reduziert oder neue Kreditverträge mit günstigerem Zinssatz geschlossen werden. Martin Bonnets abschließende Tipps dazu: „Es ist sinnvoll sich bereits vor Widerrufserklärung um eine Anschluss-Finanzierung bei einer Ersatzbank zu kümmern. Ich empfehle auch unbedingt eine Rechtsschutzversicherung, um etwaige Gerichtskosten abzudecken“.

Black Label Immobilien ist der deutsche Name der internationalen Marke Black Label Properties. Im Jahr 2008 wurde bereits die Vorgängergesellschaft in London gegründet (Simplyzigzag Ltd.). Der Markteintritt in Berlin erfolgte im Jahr 2011. Bisher kamen die Kunden der Berliner Niederlassung vorwiegend aus dem Unternehmensbereich. Das Konzept von Black Label Properties beziehungsweise Black Label Immobilien stammt ursprünglich von Achim Amann. Der studierte Sportmanager verfasste seine Master of Business Education-Abschlussarbeit über den Nutzen und die Funktion des Immobilienmaklers bei der etablierten Henley on Thames Business School und hat dann anschließend mit einer Gruppe von Absolventen die Gesellschaft in London gegründet. Nachdem in den letzten Jahren vermehrt die Nachfrage nach Black Label Immobilien-Objekten auch von Privatpersonen gestiegen ist, schlossen sich der etablierte Berliner Immobilienmakler Andreas Müller und Black Label Immobilien-Ideengeber Achim Amann im Mai 2014 zusammen, um Privateigentümern und Privatvermietern das innovative Immobilienkonzept in Berlin unter der Marke Black Label Immobilien zugänglich zu machen. Das moderne Immobilien-Unternehmen vermittelt Objekte aber nicht nur in Deutschland, sondern auch international über Black Label Properties an Kunden aus der ganzen Welt. Nähere Informationen dazu finden sich unter: www.bli.berlin

Kontakt
Black Label Properties Niederlassung Berlin
Dominique Bridstrup
Abbestr. 17
10587 Berlin
030-348 068 25
dbohlen@arcor.de
http://www.bli.berlin.de