„Mitnahme des Autokennzeichens bei Umzug“ – Verbraucherfrage der Woche der ERGO

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Karina Z. aus Mannheim:
Ich ziehe demnächst in eine andere Stadt. Kann ich mein Autokennzeichen behalten oder muss ich ein neues beantragen?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Seit 1. Januar 2015 können Sie Ihr Kfz-Kennzeichen bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands mitnehmen. Die Pflicht zur sogenannten Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei einem Wechsel des Wohnortes gibt es nicht mehr. Allerdings müssen Sie weiterhin der Zulassungsstelle Ihren neuen Wohnsitz mitteilen – unabhängig davon, ob Sie Ihr Kennzeichen behalten oder ein neues beantragen. Für den Termin bei der Zulassungsstelle benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer. Diese erhalten Sie von Ihrem Versicherer. Behalten Sie Ihr Kennzeichen, muss nur die neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Wichtig: Unter Umständen kann sich ein Umzug auf die Versicherungsprämie auswirken. Und: Ein Umzug berechtigt nicht, den Versicherer zu wechseln.
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Die Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit.

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Über die ERGO Versicherungsgruppe
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 46.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2013 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 18 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17 Mrd. Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

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