EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Umsetzungsgesetz behindert rechtssichere Darlehensvergabe

Verbänderunde im Bundesjustizministerium

(Mynewsdesk) München, 5. September 2016 – Die Kreditinstitute in Deutschland müssen weiterhin rechtssicher Immobiliendarlehen vergeben können. Das fordert der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) anlässlich eines Treffens von Bankenvertretern und Verbraucherschützern im Bundesjustizministerium am morgigen Dienstag. Bei dem Gespräch geht es um die negativen Auswirkungen des umstrittenen deutschen Umsetzungsgesetzes der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Die seit 21. März 2016 geltenden Vorschriften führen zu einer deutlich restriktiveren Darlehensvergabe. „Die Politik mischt sich in die Vergabepraxis der Banken bei Immobilienkrediten ein, obwohl dieses Thema keinerlei gesellschaftliche Risikorelevanz hat“, erklärt GVB-Präsident Jürgen Gros. In Anbetracht minimaler Ausfallraten seien die seit einem halben Jahr gültigen Vorgaben unverhältnismäßig und faktisch überflüssig. Bei den Immobilienkrediten der Volksbanken und Raiffeisenbanken beträgt die Ausfallquote nur rund 0,5 Prozent.

„Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie unnötigerweise übererfüllt und es versäumt, bei der Umsetzung vorhandene Spielräume zu nutzen“, so Gros. „Insbesondere wegen zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe ist eine rechtssichere Kreditvergabe kaum mehr möglich.“ Das deutsche Umsetzungsgesetz hätte in vielen Punkten klarer gefasst werden müssen, um jungen Familien, Senioren und Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen weiterhin den Immobilienerwerb oder die Gebäuderenovierung zu ermöglichen. „Der Gesetzgeber tut den Bürgerinnen und Bürgern keinen Gefallen, wenn er in dieser nahezu zinslosen Zeit durch regulatorische Hemmnisse den Immobilienerwerb zur Altersvorsorge erschwert“, erklärt der GVB-Präsident.

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/852n5i

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/eu-wohnimmobilienkreditrichtlinie-umsetzungsgesetz-behindert-rechtssichere-darlehensvergabe-91354

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.294 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 269 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.025 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 30.06.2016)

Firmenkontakt
Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Florian Ernst
Türkenstraße 22 – 24
80333 München
089 – 28683402
presse@gv-bayern.de
http://www.themenportal.de/wirtschaft/eu-wohnimmobilienkreditrichtlinie-umsetzungsgesetz-behindert-rechtssichere-darlehensvergabe-91354

Pressekontakt
Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Florian Ernst
Türkenstraße 22 – 24
80333 München
089 – 28683402
presse@gv-bayern.de
www.gv-bayern.de