Entspannungstrainer – jetzt zertifizieren lassen!

Anforderungen der Krankenkassen werden verschärft

Entspannungstechniken, beispielsweise das Autogene Training oder die Progressive Muskelentspannung (Progressive Muskelrelaxation), gehören heute zum Standardrepertoire der von den Krankenkassen geförderten Präventionskurse. Mit der Zunahme stressbedingter Erkrankungen nimmt auch der Bedarf nach Entspannungskursen zu. Autogenes Training – konsequent und regelmäßig durchgeführt – gibt jedem Einzelnen die Möglichkeit, sich selbst vor massiven Folgen von Stress, Überlastung und Erschöpfung zu befreien und Schlimmerem – wie z.B. Depressionen oder Burnout Erkrankungen – vorzubeugen.

Bisher können Entspannungstrainer alle Menschen werden, die eine entsprechende Ausbildung gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V genossen haben. Erfüllt die Ausbildung auch die Kriterien der Zentralen Prüfstelle Prävention der Krankenkassen, kann der jeweilige Kurs auch von den Krankenkassen erstattet oder zumindest bezuschusst werden.

Dafür muss jedoch der jeweilige Trainer bzw. die jeweilige Trainerin einen bestimmten Vorberuf aufweisen. Meist sind dies abgeschlossene Ausbildungen im gesundheitlichen oder pädagogischen Bereich (z.B. Krankenschwester, Erzieher etc.).

Mit der Neufassung der Zertifizierungsrichtlinien der ZPP ab Oktober 2020 ergibt sich jedoch eine wesentliche Verschärfung bzw. Einschränkung dieser Anforderungen.

So werden nicht mehr – wie bisher – lediglich jeweils 35 Unterrichtseinheiten für eine Ausbildung zum Trainer Autogenes Training und zum Trainer Progressive Muskelentspannung gefordert.
Das Minimum werden 90 UE sein, ergänzt um Anforderungen von wesentlich umfangreicheren Kenntnissen von Personalen- und Fachkompetenzen, über den Berufs- und Studienabschluss hinaus. Darüber hinaus sind außerdem je nach Fachgebiet Nachweise über Erwerb von medizinischem Wissen in erheblichem Umfang zu erbringen. Es bleibt offen, ob diese Kenntnisse im Rahmen des eigenen Studiums oder in einer Zusatzausbildung erworben werden können.

Eine Nachfrage bei der Zentralstelle Prävention ergab, dass für eine Reihe von Punkten eine Klärung der konkreten Umsetzungsanforderungen noch aussteht.

Das Bergsträßer Institut für ganzheitliche Entspannung und Kommunikation (B.I.E.K.) , ein führender Anbieter von Ausbildungen zum Entspannungstrainer in Deutschland, weist darauf hin, dass jedoch ein Bestandsschutz besteht.

Mit anderen Worten:

Wer noch bis zum 30.09.2020 seine/ihre Ausbildung nach den alten, derzeit bestehenden Richtlinien, beginnt, darf auch weiterhin mit der Zertifizierung durch die ZPP rechnen.

Das Institut bietet monatliche mehrere Kurse zur Ausbildung zum Entspannungstrainer (6 bzw. 7 Tage) an verschiedenen Orten im Bundesgebiet an.
Weil diese Ausbildung zum Entspannungstrainer auch als Bildungsurlaub anerkannt ist, ist sie besonders für Angestellte in öffentlichen Einrichtungen (Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime) als Weiterbildung interessant.

Es empfiehlt sich also, noch binnen der nächsten 12 Monate diese Ausbildung zu beginnen.

Das Bergsträßer Institut für ganzheitliche Entspannung und Kommunikation (B.I.E.K.) ist ein zertifiziertes Ausbildungsinstitut im Bereich der Entspannungstechniken, Stress Prophylaxe und des Betrieblichen Gesundheitswesens. Leiterin ist Silvia Duske (Dipl. soz.Arb., Management Coach und Heilpraktikerin für Psychotherapie). Das Institut ist bekannt geworden durch die sehr praxisnahen Ausbildungsgänge für Entspannungstherapeuten. Es bietet ein umfangreiches Programm von Ausbildungen für Selbständige im Bereich der Prävention sowie für Mitarbeiter von Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Verwaltungen im Bereich der Stressprävention. Das Unternehmen wurde im Juli 2015 nach ISO 9001 und AZAV zertifiziert.

Kontakt
B.I.E.K.
Martin Duske
Promenadenstrasse 10-12
64625 Bensheim
06251780686
martin.duske@biek-ausbildung.de
https://www.biek-ausbildung.de

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