Irgendwann kommt bei jungen Leuten der Wunsch auf, das Elternhaus zu verlassen und eine eigene Wohnung zu gründen. Sei es zu Beginn des Studiums, nach der Ausbildung oder um mit dem Partner zusammenzuleben. Die erste eigene Wohnung, das ist eine neue Freiheit. Zugleich müssen sich junge Menschen neuen Herausforderungen stellen. Soll es eine eigene Bude oder doch lieber eine WG werden? Was kann ich mir leisten? Damit der Schritt in die Selbstständigkeit reibungslos gelingt, sind eine Liste mit den anfallenden to-dos und ein Finanzplan hilfreich. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erklärt, welche Kosten zu erwarten sind und welche finanziellen Unterstützungen in Frage kommen können.
Diese Kosten entstehen monatlich
Um einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu erhalten, empfiehlt es sich, die laufenden Kosten von den einmaligen Anschaffungen zu trennen. Der größte Posten ist die Miete. Dabei sollte die Kaltmiete maximal 30 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen. Hinzu kommen die Nebenkosten für Heizung, Wasser, Abfall und gegebenenfalls einen Hausmeisterservice in Wohnanlagen. Der Strom läuft in der Regel nicht über den Vermieter und muss selbst bei einem Energieversorger beantragt werden. Hier gilt es, Anbieter und Tarife zu vergleichen und rechtzeitig einen Vertrag abzuschließen, sodass am Einzugstag der Strom bereits fließt. Für eine Singlewohnung sollten 40 bis 50 Euro einkalkuliert werden. Nicht zu vergessen ist der Abschluss eines Vertrages für das Internet, der bei 30 Euro startet. Die Kosten für das Smartphone sind bekannt. Ist ein Fernseher oder Radio vorhanden, schlägt die GEZ mit 18,36 Euro zu Buche. Auszubildende oder Studenten können sich von der Rundfunkgebühr oftmals befreien lassen.
Neben den Kosten fürs Wohnen können Versicherungsbeiträge fällig werden. Spätestens mit dem 25. Lebensjahr endet die Mitversicherung bei den Eltern und es muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten betragen je nach Tarif zwischen 110 und 200 Euro. Wer von zu Hause auszieht, sollte unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben, die die Folgen alltäglicher Missgeschicke abdeckt. Diese kostet zum Glück nur rund drei Euro im Monat. Bei Bedarf kommen eine Kfz-Versicherung und Rechtsschutz hinzu. Auch Mobilität kostet. Ob Sprit fürs eigene Auto oder ÖPNV-Tickets. Für Lebensmittel, Medikamente und Drogerieartikel sollten pro Monat 300 Euro zur Verfügung stehen. Kleidung und Schuhe spielen bei jungen Leuten eine große Rolle. Im Schnitt werden dafür 55 Euro monatlich ausgegeben. Zu guter Letzt fallen Ausgaben für Freizeitaktivitäten an. Je nach Vorlieben kann das Geld für Konzerte, Clubs, Sportvereine, Essen gehen und Reisen sein. Wer ein Haustier hält, muss diese Kosten miteinplanen. Und auch für die Ausbildung oder das Studium sollte Geld übrig sein, um notwendige Bücher oder Arbeitsmittel anschaffen zu können.
Einmalige Kosten für Umzug und Ausstattung
Der Auszug von zu Hause kann günstig organisiert werden, wenn Familienmitglieder und Freunde als Helfer zur Verfügung stehen. Die Einrichtung und die persönlichen Gegenstände im Jugendzimmer sind meist überschaubar und können selbst eingepackt und transportiert werden. Dafür werden Umzugskartons benötigt, die man mit Glück ausleihen kann. Handelt es sich beim Verpackungsgut um schwere Gegenstände wie Bücher oder Elektrogeräte, sollten die Kartons nur halb voll sein. Ansonsten sind sie zu schwer zum Heben und könnten durchbrechen. Empfindliche Gegenstände wie Geschirr müssen in Zeitungs-, Küchenpapier oder Luftpolsterfolie eingewickelt werden. Also rechtzeitig Verpackungsmaterial besorgen. Ein Transporter für das Umzugsgut kann günstig bei Autovermietungen, Baumärkten oder Möbelhäusern gemietet werden.
Neue Möbel werden glücklicherweise direkt in die Wohnung geliefert. Aber die Wohnung muss nicht von Anfang an perfekt ausgestattet sein. Einfach mal checken, was von den Eltern mitgenommen werden kann. Eine Grundausstattung mit dem Nötigsten reicht für die ersten Wochen. Dazu zählen Bettmatratze, Tisch, Stuhl, Lampen, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Koch- und Essgeschirr, Besteck, Handtücher, Staubsauger, Putzeimer, Wäscheständer, Bügelbrett und Bügeleisen. Für weitere Einrichtungsgegenstände oder Dekorationsartikel kann man sich Zeit lassen. Viel Geld kann gespart werden, wenn auf gebrauchte Möbel zurückgegriffen wird. Einfach mal auf Kleinanzeigen im Internet oder auf Flohmärkten stöbern. Für Neues am besten Sonderangebote, Sale und Black Friday abpassen.
Unter Umständen sind in der neuen Wohnung die Wände zu streichen oder Böden neu zu verlegen. Werden diese Arbeiten selbst durchgeführt, spart das Kosten. Die Ausgaben für Wandfarbe, Pinsel, Kleister, Geräte und Werkzeug sollten daher bedacht werden. Vor Abschluss des Mietvertrags ist zu klären, ob ein Gemeinschaftswaschkeller vorhanden ist. Das würde die Kosten für eine eigene Waschmaschine einsparen. In Großstädten befindet sich eventuell ein Waschsalon in der Nähe, der genutzt werden kann. Eine Küche sollte schon vorhanden sein, damit das Finanzpolster nicht gleich zu Beginn rapide schmilzt oder Schulden gemacht werden müssen. Unbedingt einzukalkulieren ist die Mietkaution, die in der Regel drei Monatsmieten beträgt. Auch behördliche Gebühren für das Ummelden bei der Gemeinde, das Umschreiben der Ausweise und gegebenenfalls für ein neues Kfz-Schild müssen im Finanzplan bedacht werden.
Ist der Traum von der eigenen Wohnung realisierbar?
In einem Finanzplan werden die zur Verfügung stehenden Mittel und die zu erwartenden Kosten gegenübergestellt. Wenn alle laufenden Kosten vom monatlichen Einkommen gestemmt werden können, steht dem Projekt „eigene Wohnung“ nichts mehr im Weg. Idealerweise sollte am Monatsende noch ein bisschen übrigbleiben, um eine Rücklage für mögliche Nebenkostennachzahlungen oder Reparaturen zu bilden. Die monatlichen Ausgaben sollten niemals von Ersparnissen beglichen werden. Diese sind nur für einmalige Anschaffungen oder die Mietkaution anzuzapfen. Als eiserne Reserve für Unvorhergesehenes sollten nochmals drei Monatsmieten vorhanden sein. Sind die laufenden Kosten zu hoch, ist zu prüfen, ob eine günstigere Wohnung zu finden ist oder ob eine Wohngemeinschaft eine Alternative sein könnte. In den ersten Monaten nach dem Umzug sollte außerdem konsequent ein Haushaltsbuch geführt werden, sodass der Überblick über die tatsächlichen Kosten gewahrt bleibt.
Wer zahlt außer den Eltern?
Die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt sind nicht ohne. Für Studierende wurde aktuell ein durchschnittlicher Bedarf von 990 Euro pro Monat ermittelt. Prinzipiell sind die Eltern bis zum Ende der Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet, soweit ihr eigenes Einkommen dies zulässt. Manchmal ist die eigene Wohnung jedoch nur mit Hilfe von staatlicher Unterstützung zu realisieren. Ein Mix aus Unterhalt, staatlichen Beihilfen und eigenem Einkommen wie einem Ausbildungsgehalt oder Nebenjob hilft, das Projekt „Die erste eigene Wohnung“ in die Tat umzusetzen.
Entgegen seinem Namen steht das Kindergeld in der fixen Höhe von 255 Euro pro Monat nicht dem Kind, sondern den unterhaltspflichtigen Eltern zu. Während der Ausbildung wird es bis zum 25. Lebensjahr ausbezahlt. Kinder profitieren indirekt davon, da es das Einkommen der Eltern erhöht. „Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, kann die Familienkasse das Kindergeld bei einem Auszug aus der elterlichen Wohnung auch direkt an das Kind überweisen“, darauf weist die Lohi hin.
Staatliche Zuschüsse rund ums Wohnen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohngeld als staatlicher Zuschuss zur Miete beim Landratsamt oder bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden. Es wird gewährt, wenn keine anderen Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld ausbezahlt werden. Bei alleinstehenden Auszubildenden und Studierenden darf zudem kein Anspruch auf eine Ausbildungsförderung wie BAföG oder Ausbildungsbeihilfe bestehen.
Aufgrund eines zu geringen Einkommens kann ein Wohnberechtigungsschein infrage kommen. Damit wird der Zugang zu einer Sozialwohnung ermöglicht. Das zuständige Wohnungsamt in der Stadt oder Gemeinde erteilt dazu Auskünfte. Tipp: Eine Anfrage bei Wohnbaugenossenschaften vor Ort kann sich ebenfalls lohnen, da diese Wohnungen zu günstigen Mieten verwalten.
Ausbildungsförderung für Geringverdiener
Zur Förderung der Ausbildung gibt es das Schüler- oder Studenten-BAföG. Es wird bewilligt, wenn die finanziellen Mittel der Eltern und die eigenen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit zu bestreiten. Schüler einer Akademie oder höheren Fachschule müssen das BAföG zur Hälfte nach dem Ausbildungsende zurückzahlen. Studierende bekommen ein unverzinstes Darlehen für die Regelstudienzeit. Für den Antrag müssen die eigenen Vermögensverhältnisse jedoch genauestens offengelegt werden.
Bei einer betrieblichen Erstausbildung kann Berufsausbildungshilfe (BAB) genutzt werden, wenn die Ausbildungsvergütung für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Der Antrag ist bei der örtlichen Arbeitsagentur zu stellen, die über die genauen Richtlinien informiert. Unter Umständen werden auch berufsvorbereitende Maßnahmen oder außerbetriebliche Ausbildungen unterstützt, beispielsweise wenn der Wohnort von den Eltern zu weit entfernt ist. Die monatlich überwiesenen Zuschüsse müssen nach Ausbildungsende nicht zurückgezahlt werden.
Finanzspritze für Umzug und Erstausstattung
Das Jobcenter kann sich mit einer einmaligen Geldleistung oder Sachgutscheinen an der Erstausstattung der Wohnung beteiligen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ist kaum eigenes Vermögen vorhanden oder das Einkommen sehr gering, können eine Erstausstattung, die Umzugskosten und die Mietkaution übernommen werden. Entscheidend ist mitunter, dass die Genehmigung nicht nur vor der Anschaffung der Ausstattung, sondern schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrags eingeholt wurde.
Auch Berufsanfänger können Steuervorteile geltend machen. „Es gibt eine berufsbezogene Umzugskostenpauschale, die 193 Euro beträgt, wenn erstmals aus dem Elternhaus ausgezogen wird“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Fahrten zur Wohnungsbesichtigung, Maklergebühren und die Kosten einer Spedition oder eines Transporters können zusätzlich als Werbungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden. Erfolgt der Auszug aus rein privaten Gründen, können zumindest Handwerkerkosten und die Lohnkosten einer Spedition als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Der Steuervorteil stellt sich aber nur ein, wenn zuvor eigenes Einkommen versteuert wurde.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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