Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die Minijob-Zentrale aktuell über ihr Online-Portal, den sogenannten „Minijob-Manager“, informiert. Arbeitgeber können das Portal nutzen, um den Überblick über ihre Minijobber und die Beitragszahlungen zu behalten. Eingehende Post der Minijob-Zentrale wird im digitalen Postfach schnell und sicher zur Verfügung gestellt. Auf der übersichtlichen Benutzeroberfläche finden Arbeitgeber viele hilfreiche Funktionen.
Der Minijob-Manager für gewerbliche Arbeitgeber bietet folgende Funktionen:
1. Digitales Postfach
Über das Postfach im Minijob-Manager wird der Schriftwechsel mit der Minijob-Zentrale digital abgewickelt. Das spart Postlaufzeiten, sodass Arbeitgeber ihre Schreiben schneller erhalten. Über das Postfach können Arbeitgeber auch selbst Kontakt mit der Minijob-Zentrale aufnehmen und eine Nachricht schreiben. Geht eine neue Nachricht im Minijob-Manager ein, werden Arbeitgeber per E-Mail benachrichtigt.
2. Übermittlung des SEPA-Mandats
„Darüber hinaus können Arbeitgeber über den Minijob-Manager auch ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen, mit dem die Minijob-Zentrale die Abgaben und Steuern automatisch vom Konto abbucht. So ist sichergestellt, dass die Abgaben pünktlich gezahlt werden und keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren anfallen. Bereits erteilte SEPA-Mandate können Arbeitgeber im Minijob-Manager auch ändern“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
3. Überblick über das Beitragskonto und die Beschäftigten
Arbeitgeber im gewerblichen Bereich können mit dem Minijob-Manager keine Meldungen zur Sozialversicherung vornehmen. Hierfür ist der Übermittlungsweg durch systemgeprüfte Programme gesetzlich vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber nutzen dafür das SV-Meldeportal (https://info.sv-meldeportal.de/). Im Minijob-Manager erhalten Arbeitgeber aber einen guten Überblick über ihre Beschäftigten. Sie können Informationen zu den Meldungen zur Sozialversicherung von aktuellen und ehemaligen Minijobberinnen und Minijobbern abrufen. Außerdem können Arbeitgeber den Saldo ihres Beitragskontos bei der Minijob-Zentrale sowie eine Beitragsübersicht einsehen. Mit dem Minijob-Manager ist es somit ganz einfach möglich, zu jeder Zeit einen aktuellen Kontoauszug abzurufen.
4. Dokumente anfordern
„Benötigen gewerbliche Arbeitgeber Dokumente, wie zum Beispiel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, können sie diese ebenfalls online über den Minijob-Manager anfordern“, erläutert Steuerberater Roland Franz.
5. Weitere Services
Im Minijob-Manager stehen für Arbeitgeber weitere Hilfen und Formulare zum Download zur Verfügung. So finden Arbeitgeber dort beispielsweise Links zum Herunterladen des Personalfragebogens oder zum Minijob-Rechner auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Hinweise:
Arbeitgeber, die bereits eine Betriebsnummer besitzen und mindestens einen Minijob bei der Minijob-Zentrale gemeldet haben, können sich im Minijob-Manager unter www.minijob-manager.de registrieren. Die Nutzung des Minijob-Managers ist kostenlos. Quelle: Minijob-Zentrale, Newsletter v. 02.05.2025 (il)
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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