Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist Pflicht

Seit 2013 vorgeschrieben, oft vergessen: Wie kleine Betriebe die psychische Gefährdungsbeurteilung in fünf Schritten rechtssicher umsetzen Dortmund, 6. November 2026 – Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern gesetzliche Pflicht. Seit dem 25. Oktober 2013 nennt § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ausdrücklich als Gefährdung, die…

Seit 2013 vorgeschrieben, oft vergessen: Wie kleine Betriebe die psychische Gefährdungsbeurteilung in fünf Schritten rechtssicher umsetzen

Dortmund, 6. November 2026 – Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern gesetzliche Pflicht. Seit dem 25. Oktober 2013 nennt § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ausdrücklich als Gefährdung, die jeder Arbeitgeber ermitteln und bewerten muss, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Trotzdem beschränken sich viele Gefährdungsbeurteilungen bis heute auf Maschinen, Gefahrstoffe und Absturzkanten. Spätestens bei einer Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde fällt die Lücke auf.Was unter psychische Belastung fälltGemeint ist nicht die persönliche Verfassung einzelner Beschäftigter, sondern die Arbeitsbedingungen selbst. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) unterscheidet dabei vor allem vier Bereiche:- Arbeitsinhalt: etwa hohe Verantwortung, emotional belastende Tätigkeiten oder ständig wechselnde Aufgaben
– Arbeitsorganisation: Zeitdruck, häufige Unterbrechungen, Arbeitsverdichtung, unklare Zuständigkeiten
– Arbeitszeit: Schicht- und Nachtarbeit, Überstunden, fehlende Pausen, ständige Erreichbarkeit
– Soziale Beziehungen: Konflikte im Team, fehlende Unterstützung durch VorgesetzteHinzu kommen Faktoren der Arbeitsumgebung wie Lärm oder schlechte Beleuchtung, die die psychische Belastung zusätzlich erhöhen können.Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in fünf Schritten1. Tätigkeiten festlegen: Gleichartige Arbeitsplätze zusammenfassen, zum Beispiel Büro, Baustelle, Lager oder Fahrdienst.
2. Belastungen ermitteln: Je nach Betriebsgröße eignen sich Kurzfragebögen, Beobachtungsinterviews oder moderierte Workshops mit den Beschäftigten.
3. Beurteilen: Wo ist die Belastung so hoch, dass Handlungsbedarf besteht?
4. Maßnahmen umsetzen: Zum Beispiel klare Vertretungsregeln, störungsfreie Zeiten, bessere Pausenplanung oder Schulungen für Führungskräfte.
5. Wirksamkeit prüfen und dokumentieren: Ergebnisse, Maßnahmen und Überprüfung schriftlich festhalten und regelmäßig aktualisieren.Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt haben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung zu beraten. Die Verantwortung für die Durchführung bleibt beim Arbeitgeber.Warum sich der Aufwand lohntEine fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung kann die Aufsichtsbehörde beanstanden und mit einer Anordnung nachfordern. Wird diese nicht befolgt, drohen Bußgelder. Wichtiger ist für viele Betriebe aber ein anderer Punkt: Psychische Erkrankungen gehören zu den Hauptursachen langer Arbeitsunfähigkeit. Wer Belastungen früh erkennt und gegensteuert, senkt Ausfallzeiten und bleibt als Arbeitgeber attraktiv, ein spürbarer Vorteil in Zeiten des Fachkräftemangels.„Viele Unternehmer denken bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung an großen Aufwand oder an Psychologen“, sagt Tayyip Ünal, Geschäftsführer von Arbeitssicherheit Scout. „Für einen kleinen Betrieb reicht oft ein gut vorbereiteter Workshop mit dem Team und eine erfahrene Sifa, die durch den Prozess führt. Wir bringen Betriebe mit geprüften Fachleuten aus ihrer Region zusammen, damit das schnell und rechtssicher erledigt ist.“Über Arbeitssicherheit Scout erhalten Betriebe kostenlos und unverbindlich Angebote von persönlich geprüften Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten sowie Prüf- und Schulungspartnern, deutschlandweit. Ein kostenloser Selbst-Check auf der Website zeigt in rund drei Minuten, wo der eigene Betrieb im Arbeitsschutz steht.Ratgeber Gefährdungsbeurteilung mit Vorlage: https://arbeitssicherheitscout.de/ratgeber/gefaehrdungsbeurteilung-vorlage
Geprüfte Fachkraft für Arbeitssicherheit finden: https://arbeitssicherheitscout.de/leistungen/sifa

Arbeitssicherheit Scout ist eine Marke der ThinkPro24 GmbH mit Sitz in Dortmund. Die Plattform vermittelt Betrieben geprüfte Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte sowie Prüf- und Schulungspartner – von der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 über Gefährdungsbeurteilungen, DGUV-V3-Prüfungen und Unterweisungen bis zu Brandschutz und ISO 45001. Mit dem kostenlosen Selbst-Check, dem Express-Service bei Fristen der Berufsgenossenschaft und einem regionalen Partnernetzwerk macht Arbeitssicherheit Scout Arbeitsschutz für Handwerk, Kleinbetriebe und Mittelstand einfach.

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