Bayerns VLM-Landesvize Jutta Herzner-Tomei (Ingolstadt) mahnt nach Currywurst-Urteil endlich Reformen an / Koalitionsvertrag anpacken
Bayerns VLM-Landesvize Jutta Herzner-Tomei mahnt Reformen bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen an.
MÜNCHEN / INGOLSTADT (25.08.11) – Nach dem Currywurst-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) mahnt der liberale Mittelstand in Bayern die Bundesregierung an, die Reform der ermäßigten Mehrwertsteuersätze endlich anzugreifen. „Der Mehrwertsteuer-Dschungel muss gelichtet werden“, forderte Jutta Herzner-Tomei, stv. Landesvorsitzende der Vereinigung für Liberale Mittelstandspolitik in Bayern e.V. (VLM), am Donnerstag in Ingolstadt.
Der bereits im schwarz-gelben Koalitionsvertrag von 2009 festgestellte Handlungsbedarf ist laut Herzner-Tomei immer noch nicht in die Tat umgesetzt worden. Die eingesetzte Kommission, die sich mit Benachteiligungen und dem Katalog der Sätze befassen sollte, sei offensichtlich zur Ruhe gekommen.
Es sei lachhaft, so Herzner-Tomei, wenn sich deutsche Finanzgerichte an der Stehhöhe von Imbißtischen abarbeiten, um die Mehrwertsteuersätze für die gleiche vom Gast verzehrte Currywurst zu berechnen. Die Richter sahen nämlich bei Brettern in Stehhöhe, auf denen die Kunden ihre Speisen abstellen, lediglich „behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen“. Deshalb dürfe der Budenbetreiber die Wurst mit 7 Prozent Mehrwertsteuer verkaufen. Wenn er dem Kunden zusätzliche Tische als Service biete, werden 19 Prozent fällig.
Auf den Müllhaufen des Steuerrechts
Die unterschiedliche Behandlung des Gastronomieumsatzes zwischen „Essenslieferung“ oder „Restaurationsleistung“ gehört nach Ansicht der Ingolstädter Unternehmerin auf den Müllhaufen des Steuerrechts. Die Urteile des Bundesfinanzhofes (Az: VR 35/08 und V R 18/10) machten nur die unsinnige Unterscheidung deutlich. „Der Gesetzgeber ist mehr denn je gefordert, eine einheitliche Linie zu finden“, so Herzner-Tomei.
Vor allem der Katalog an Sonderregelungen für den ermäßigten Satz von 7 Prozent muss nach Ansicht der stv. VLM-Landesvorsitzenden durchforstet werden. Ursprüngliches Ziel der Vergünstigung sei es gewesen, bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs wie Nahrungsmittel aus sozialpolitischen Gründen zu verbilligen. Doch treffe dies heute in vielen Fällen nicht mehr zu. So gilt der ermäßigte Steuersatz nach Angaben des Bundesrechnungshofes nicht nur für alltägliche Lebensmittel, sondern auch für Feinschmeckerprodukte wie Wachteleier, Froschschenkel und frische Trüffel. Dagegen müssten Verbraucher für Mineralwasser den vollen Steuersatz entrichten.
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