LV-Doktor begrüßt verbraucherfreundliches Urteil

Grund zur Freude für Millionen Lebensversicherungskunden: Allianz verliert Prozess um Vertragsklauseln zu Rückkaufswerten und Stornoabzügen. Es droht eine milliardenschwere Nachzahlungslawine. LV-Doktor (www.lv-doktor.de) klagt in mehr als 500 Verfahren für geschädigte Verbraucher.

LV-Doktor begrüßt verbraucherfreundliches Urteil
LV-Doktor – Mehr Geld aus Lebensversicherungen und Rentenversicherungen: www.lv-doktor.de

Zug/Halle (Saale). 30.08.2011. Die Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart erklärten Vertragsbedingungen der Allianz bezüglich der Lebensversicherungsverträge, die zwischen 2001 und 2007 bei der Allianz abgeschlossen wurden, für unwirksam. Konkret ging es dabei um Regeln zur Berechnung von Stornokosten und um intransparente Klauseln zu Rückkaufswerten sowie zur Beitragsfreistellung. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ließen die Richter nicht zu, doch die Allianz will eine Nichtzulassungsklage einreichen.

Gelebte Intransparenz

Die Verbraucherzentrale Hamburg geht von Nachzahlungsansprüchen in Höhe von zwei Milliarden Euro aus. Rund vier Millionen Verbraucher sind betroffen und hätten einen Anspruch von mindestens 500 Euro pro Vertrag. Sollte das Stuttgarter Urteil bestehen bleiben, will die Allianz die Betroffenen, wie bei den Versicherungsunternehmen allgemein üblich, nicht darüber informieren. Die Financial Times (FTD) zitiert dazu einen Allianz-Sprecher: „Die Kunden müssen selbst Ansprüche stellen.“ So hätte die Allianz auch bisher derartige Fälle behandelt.

Hoffnung auf Verjährung?

Jens Heidenreich, Chef des LV-Doktor-Teams, kann darüber nur den Kopf schütteln: „Bis die Kunden von dem Urteil erfahren, können schon viele Ansprüche verjährt sein – doch darauf hofft die Allianz wohl auch, allein um Kosten zu sparen. Wir werden mit unseren Möglichkeiten alles tun, um die betroffenen Verbraucher zu aktivieren und der Versicherungswirtschaft zu zeigen, dass die Zeiten der dummen und unmündigen Verbraucher vorbei sind und diese sich nicht mehr alles gefallen lassen.“

LV-Doktor klagt hundertfach

LV-Doktor (www.lv-doktor.de) hat mittlerweile langjährige Erfahrungen mit dem Verhalten der Assekuranzen. Diese Taktik ist für Heidenreich zwar nicht kundenfreundlich aber auch nicht weiter überraschend. Er kämpft mit dem LV-Doktor-Team für mehr als 70.000 Menschen, die alle mit den Abrechnungen ihrer Lebens- und Rentenversicherungen nicht zufrieden sind. Aktuell ist die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft mit mehr als 500 Verfahren bei deutschen Gerichten anhängig. Davon sind zehn Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und vier Sammelklagen vereinigen die Ansprüche gleich mehrerer Geschädigter.

Über LV-Doktor

Die im Projekt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) organisierte Anspruchsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, alle Beiträge plus Zinsen aus ehemaligen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen von den Gesellschaften erstattet zu bekommen. Dazu werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, effektiv gebündelt und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend gemacht. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.

LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.

Über die proConcept AG

Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch – ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.

Kontakt:
proConcept AG
Jens Heidenreich
Chamerstrasse 40a
CH-6300 Zug
medien@proconcept.ag
0345 47224 2030
http://www.proconcept.ag