Gebäudeenergiegesetz und Ölheizungsanlagen

Förderung der Modernisierung weiterhin möglich

sup.- Gute Nachrichten für verunsicherte Hausbesitzer: Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht entgegen bisweilen anderslautender Meldungen kein Verbot von Ölheizungen vor. Sie dürfen auch künftig betrieben und modernisiert werden. Lediglich bei einer Neuinstallation ab dem Jahr 2025 ist auf die Bestimmungen zur zusätzlichen Integration erneuerbarer Energien in die Gebäudetechnik zu achten. Bei solch einer so genannten Hybrid-Lösung, die die energieeffiziente Ölbrennwerttechnik beispielsweise mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe kombiniert, kann die Modernisierung nach wie vor durch staatliche Fördermittel unterstützt werden. Die Energie Heizöl wird also auch in Zukunft eine maßgebliche Rolle im Energiemix für die häusliche Wärmeerzeugung spielen – inklusive aller seit Jahren bewährten Service- und Verbraucherschutzleistungen. So dient das RAL-Gütezeichen Energiehandel weiterhin als Qualitätsnachweis für Brennstoffhändler, deren Zuverlässigkeit bei Lieferung, Mengenmessung und Abrechnung kontinuierlich überprüft wird (www.guetezeichen-energiehandel.de).

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