Das Thema Hundehaftpflichtversicherung beschäftigt in Hessen auch den Landtag. Die Opposition fordert eine gesetzlich geregelte Verpflichtung.
Die Hundehaftpflichtversicherung ist für Hundehalter eigentlich unverzichtbar, sichert sie doch im Schadensfall das Vermögen des Hundefreundes, wenn es durch einen Zwischenfall zu Schadensersatzansprüchen kommt. Mehrere Länder haben in den letzten Jahren die Hundehaftpflichtversicherung in die Hundegesetze aufgenommen, in weiteren Bundesländern wird über die Pflicht zur Einführung der Hundehaftpflichtversicherung diskutiert. Die Notwendigkeit ist gegeben, wie zwei aktuelle Fälle aus Hessen belegen.
Was tut sich in Hessen für Hundehalter?
Am vergangenen Sonntag befand sich ein Passant in der Mittagszeit auf einem Spaziergang, als er auf der Höhe eines eingezäunten Grundstücks nach seinem Handy griff, das geklingelt hat. Unvermittelt wurde er durch den Zaun des Grundstücks hinweg von einem Bernhardiner am Kopf gebissen und musste ärztlich behandelt werden. Ebenfalls am Sonntag wurde ein Radfahrer, der mit einem angeleinten Jagdterrier unterwegs war, von einem entlaufenen Husky angegriffen. Der Radfahrer wollte seinen Hund schützen und wurde von dem anderen Hund am Bein und im Gesicht verletzt.
Noch wird in Hessen über die Einführung der Hundehaftpflichtversicherung im Landtag diskutiert. Die Hundeverordnung steht auf dem Prüfstand, so Innenminister Boris Rhein (CDU). Parallel wird von den Grünen die Hundehaftpflichtversicherung generell für alle Vierbeiner gefordert. Ein Abgeordneter der Grünen argumentierte, dass so auch zahlungsunfähige Hundehalter in der Lage sind, für die Schäden ihres Tieres aufzukommen. Auch der Vorsitzende des Landesverbandes für das deutsche Hundewesen, Reinhard Jakob, begrüßte die erneut entfachte Diskussion.
Unabhängig von der gesetzlichen Basis müssen Hundehalter grundsätzlich damit rechnen, für die von ihrem Vierbeiner verursachten Schäden zur Rechenschaft gezogen zu werden. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch geht bei Hunden von der sogenannten Gefährdungshaftung aus. Diese besagt, dass allein der Umstand der Hundehaltung ein erhebliches Gefahrenpotenzial schafft. Damit lässt sich die Verantwortung auch nicht auf andere Personen abwälzen, in deren Obhut der Hund einen Schaden verursacht hat, z. B. beim Gassigehen. Bei der Gefährdungshaftung ist für den Tierhalter keine Entlastung möglich.
Sinn der Hundehaftpflichtversicherung ist der Schutz vor Schadensersatzansprüchen geschädigter Dritter. Mit Deckungssumme von bis zu 15 Mio. Euro werden in der Regel Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abgedeckt. Die Hundehaftpflichtversicherung prüft die Ansprüche der Geschädigten und leistet, wenn die Schadensersatzforderung berechtigt ist. Sollte sich eine Forderung gegenüber dem Hundehalter als unberechtigt herausstellen, währt die Hundehaftpflichtversicherung diesen auch Notfalls vor Gericht ab.
Bildquelle: Jörg Sabel, pixelio.de
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