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Einer für alle, alle für einen?

Januar 17, 2023
PR-Gateway

ARAG Experten informieren über das (illegale) Teilen von Passwörtern

„Love is sharing a password“ („Liebe ist, ein Passwort zu teilen“), hieß es noch vor einigen Jahren beim Streaming-Dienst Netflix. Diese Liebe soll nun bald vorbei sein. Das kalifornische Unternehmen will die Passwort-Weitergabe noch in diesem Jahr unterbinden. Auch andere Streaming-Anbieter untersagen ihren Kunden das Weitergeben von Passwörtern und drohen sogar mit hohen Vertragsstrafen. Die ARAG Experten informieren über eine zwar weit verbreitete, aber dennoch illegale Praxis des so genannten „Account-Sharings“.

Nur für Haushaltsmitglieder
Laut Netflix-Nutzungsbedingungen dürfen Inhalte nicht mit Personen geteilt werden, die nicht im gleichen Haushalt leben. Es sei denn, das Abonnement sieht eine Mehrfachnutzung explizit vor. Damit sind beispielsweise Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen, denen man seinen Account zur Verfügung stellt, illegale Nutzer. Wer gegen diese Bedingungen verstößt, muss laut ARAG Experten damit rechnen, dass der Streaming-Anbieter seinen Dienst kündigt oder einschränkt.

Auch andere Streaming-Plattformen versuchen, die illegale Passwort-Weitergabe zu unterbinden. So weist DAZN in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls darauf hin, dass ein Benutzeraccount inklusive Passwort nur für Kunden persönlich gilt und nicht mit anderen Nutzern geteilt oder ihnen zugänglich gemacht werden darf. Der Sport-Spezialist droht in seinen Nutzungsbedingungen sogar mit Vertragsstrafen von bis zu 2.500 Euro und mit Schadensersatzansprüchen. Streaming-Unternehmen Sky fordert seine Kunden hingegen per E-Mail auf, den eigenen Account nicht mit anderen Haushalten zu teilen und haushaltsfremde Geräte aus der Geräteliste auszusortieren.

Weitermachen wie bisher?
Es ist legal und sogar erwünscht, Streamingdienste auch auf anderen Geräten zu nutzen, um über Tablets oder Smartphones zu jeder Zeit und an fast jedem Ort darauf zugreifen zu können. Daher ist es für die Betreiber vermutlich nur schwer nachvollziehbar, ob ein Konto illegal genutzt wird. Dennoch weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Account-Sharing illegal ist. Daher raten sie, sich einen eigenen Account zuzulegen.

Legale Möglichkeiten der Nutzung
Heimliche „Mit-Nutzer“ sollen bei Netflix bald die Chance bekommen, mit einem offiziellen Unterkonto über den bisherigen Account angemeldet zu bleiben. Bei dieser Variante soll sich der Abopreis leicht erhöhen, indem pro haushaltsfremdem Profil ein geringer zusätzlicher Beitrag verlangt wird. Über den sogenannten „Profiltransfer“ können Abonnenten schon jetzt den geliehenen Account in einen eigenen umwandeln, wobei Watchlists und sämtliche Profildaten auf das neue Konto übertragen werden. Damit haben Nutzer dann ein eigenes Netflix-Konto, für das auch die vollen Abo-Gebühren anfallen.
Eine andere Möglichkeit, günstiger zu streamen, ist ein Abomodell mit Werbeeinblendungen. Hier müssen Nutzer laut ARAG Experten mit einer etwa fünfminütigen Werbungunterbrechung pro Streaming-Stunde rechnen.

Den Überblick behalten
Ex-Partner, Kinder aus dem Haus, Wohngemeinschaft aufgelöst – im Laufe der Jahre können sich eine ganze Reihe zusätzlicher Nutzer ansammeln. Um zu kontrollieren, wer wann auf welchem Gerät mitschaut, können sich Konto-Inhaber über die Option „Zugriff und Geräte verwalten“ einen Überblick verschaffen. So entgeht man künftigen höheren Abo-Kosten.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Nutzung illegaler Streams rechtswidrig ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, sollte man laut ARAG Experten stutzig werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.ARAG.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Tags: Abo, Account-Sharing, Benutzeraccount, DAZN.ARAG, Experten, Gerät, haushaltsfremd, Illegal, Netflix, Nutzungsbedingung, Passwörter, sharing, Streaming-Anbieter, Streaming-Dienst, Teilen, Vertragsstrafe, Weitergabe

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