Hand- oder Aufgabegepäck? Tipps, was wo reingehört von den Reiseexperten bei KAYAK

Verbraucherschutzgruppen haben unlängst bei der EU-Kommission gegen die Handgepäck-Praxis vieler Airlines Beschwerde eingereicht und möchten erreichen, dass ein ausreichend großes Handgepäckstück fester Bestandteil des Tickets wird. Denn immer häufiger erlauben Fluggesellschaften nur die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das unter den Vordersitz passen muss.

Zu diesem Anlass erklärt die weltweit führende Reisesuchmaschine KAYAK die aktuellen Bestimmungen sowie Dos and Don’ts rund um Hand- und Aufgabegepäck für alle Urlauber, die noch überlegen, was sie einpacken sollen.

Handgepäck:

– Größe: Bei vielen Airlines beträgt die erlaubte Maximalgröße des Handgepäckstücks 55 cm x 40 cm x 23 cm. Einige Fluggesellschaften erlauben aber auch größere Gepäckstücke in der Kabine. Eine Übersicht über die Handgepäckbestimmungen diverser Airlines finden Sie auch hier.
– Gewicht: Auch beim Gewicht gibt es keine einheitlichen Regelungen. Manche Airlines machen keine Vorgaben über das zulässige Höchstgewicht, Voraussetzung aber ist, dass Passagiere in der Lage sein müssen, ihr Handgepäckstück selbständig in die Handgepäckfächer zu heben. Bei anderen Fluggesellschaften kann es Vorgaben geben. Nicht jede Airline überprüft das Gewicht des mitgeführten Gepäckstücks vor dem Boarding. Wird allerdings die Waage ausgepackt, kann Übergewicht schnell zu Strafzahlungen führen. Daher gilt: Reisende sollten sich rechtzeitig informieren und idealerweise das Gepäckstück noch zu Hause wiegen.
– Persönliches Gepäckstück: Zusätzlich zum Handgepäckstück erlauben viele Airlines ihren Passagieren ein kleineres, persönliches Gepäckstück kostenlos mitzuführen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Laptop-, Hand-, Akten- oder Kameratasche handeln. In der Regel kommt das Handgepäckstück in das Gepäckfach, während das persönliche Gepäckstück unter dem Vordersitz verstaut wird.
– Sollte unbedingt rein: Auf jeden Fall ins Handgepäck gehören persönliche Dokumente, Medikamente sowie alle auf der Reise notwendigen, technischen Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien (z.B. Smartphones, Powerbanks). Außerdem zu empfehlen: Eine leere Wasserflasche zum Auffüllen nach der Sicherheitskontrolle, Hygieneartikel sowie frische Unterwäsche und ein frisches T-Shirt für den Fall, dass das Aufgabegepäck länger auf sich warten lässt.
– Darf auf keinen Fall rein: Nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen spitze oder scharfe Gegenstände, wie z. B. Messer oder Scheren. Ebenfalls verboten sind Waffen, Spreng- und Brandstoffe sowie ätzende, giftige oder leicht entzündliche Stoffe.
– Gilt zu beachten: Flüssigkeiten dürfen in der EU nur in einem verschließbaren Beutel von einem Liter Fassungsvermögen mitgeführt werden. Dabei muss jede Flüssigkeit in einem Einzelbehälter verstaut sein, der maximal 100 ml beinhalten darf. Unter Flüssigkeiten fallen auch Cremes, Lotionen, Öle, Gele, Zahnpasta, Deodorants und Parfüms. Inzwischen gibt es diese Produkte aber auch in fester Form als Tabs, Sticks oder Seifenstücke.
– Vorteile: Wer z. B. für einen kurzen Städtetrip nur mit Handgepäck reist, erspart sich das Warten am Gepäckband nach der Landung. Außerdem kann Gepäck, das in der Kabine mitreist, nicht am Startflughafen zurückbleiben oder versehentlich zu einem falschen Zielflughafen geschickt werden.

Aufgabegepäck:

– Größe: Wie beim Handgepäck gilt auch beim Aufgabegepäckstück, dass sich Reisende vor Abflug bei der Airline über die zulässige maximale Größe informieren sollten. Eine Standardgröße für Aufgabegepäck ist ein sogenanntes Gurtmaß von 158 cm. Das bedeutet, dass Höhe plus Tiefe plus Breite des Aufgabegepäcks 158 cm nicht überschreiten darf. Es gibt aber auch Airlines, die deutlich großzügiger bei den Maßen des Aufgabegepäcks sind.
– Gewicht: Bei vielen Airlines darf das Gepäckstück in der Economy-Class maximal 23 Kilogramm wiegen. Einige Business- oder First-Class-Tickets bieten die Möglichkeit, zwei Gepäckstücke einzuchecken. Diese können in vielen Fällen dann auch bis zu 32 Kilogramm pro Koffer wiegen. Zusätzliches Aufgabegepäck oder besonders schweres Gepäck kann oftmals gegen Aufpreis aufgegeben werden. Wer bereits im Vorfeld weiß, dass er zusätzliches oder besonders schweres Gepäck mit sich führt, der sollte im Voraus entsprechend buchen. Am Check-in-Schalter ist das oftmals teurer.
– Darf auf keinen Fall rein: Brennbare oder explosive Gegenstände haben im Gepäck nichts zu suchen. Auch Lithium-Ionen-Batterien dürfen nicht in den Koffer. Somit dürfen elektrische Zahnbürsten, Laptops oder Powerbanks ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden..
– Gilt zu beachten: Bei den meisten Fluggesellschaften kostet das Aufgabegepäck im Basic- oder Economy-Tarif extra. Gebühren fallen dabei meist pro Gepäckstück und pro Strecke an. Bei Hin- und Rückflug kostet das also doppelt so viel im Vergleich zu einem One-Way-Flug. KAYAK bietet bei der Flugsuche einen Preisrechner an, der den Ticketpreis inklusive Gepäckgebühren anzeigt.
– Vorteile: Aufgabegepäck darf in der Regel größer und schwerer sein als Handgepäck. Gerade bei längeren Reisen, lässt sich darauf oft nicht verzichten.
– Tipp: Sollte das Gepäck verloren gehen, verlangen Airlines eine Beschreibung des Koffers und dessen Inhalts. In diesem Fall sind Fotos der beste Beweis. Für Shopping-Fans ist es auch möglich, einen Koffer im Koffer mitzunehmen und somit beispielsweise für den Hinflug nur ein Aufgabegepäck und für den Rückflug zwei zu buchen.

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