Ab 01.01.2013 Neuregelungen im Insolvenzrecht – Insolvenzrecht Dresden

Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte…

Scheckzahlung an Vollstreckungsbeamten kann zur Insolvenzanfechtung führen – Insolvenzrecht Dresden

Scheckübergabe durch den Schuldner an den Vollziehungsbeamten ist keine Zwangsvollstreckung, sondern Rechtshandlung des Schuldners im Sinne…

1. Deutscher Gläubigerkongress am 20. September: Zeitenwende für die Krisenberatung und das Insolvenzmanagement

Kaum ein Gesetz der vergangenen 20 Jahre hat so viel Veränderung für Gläubiger und Schuldner, Insolvenzverwalter…

Apontas mit neuem Sales Office in der Finanzmetropole Frankfurt

Expansion in Richtung Süden Sitz des neuen Apontas Sales Office: die ehemalige T-Systems Niederlassung an der…

Sanieren und Aufbauen statt Abbauen und Liquidieren

Dirk Eichelbaum ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. In Süddeutschland ist er als einer der Ersten nach dem…

Gläubigerkongress 2012: Ist das ESUG in der Insolvenzpraxis angekommen?

Der 1. Deutsche Gläubigerkongress am 20. September 2012 im Kölner Maritim bietet erstmals allen an Insolvenzverfahren…

Insolvenzschuldner darf unpfändbaren Lohn einklagen – Insolvenzrecht Dresden

Der Arbeitnehmer in der Insolvenz darf Lohnrückstände unterhalb der Pfändungsgrenze selbst einklagen (Formulierung Autor), Urteil LAG…

Versagung der Restschuldbefreiung bei unzureichender Arbeitssuche – Insolvenzrecht Dresden

Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht…

Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz-Insolvenzrecht Dresden

Nichtführung und Nichtaufbewahrung von Belegen und Büchern (§§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG) führt zu…

Auch öffentlich-rechtliche Gläubiger sind der Insolvenzanfechtung ausgesetzt, § 133 InsO -Insolvenzrecht Dresden.

Die gesetzlichen Vermutungen (hier: § 133 InsO Vorsatzanfechtung und § 17 Abs. 2 S. 2 InsO…