Mit dem Handybundle nach dem Schinken werfen

Eine schöne alte Redensart, die heute leider nur noch selten Verwendung findet, heißt „mit der Wurst nach dem Schinken bzw. der Speckseite werfen“.

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Das bedeutet im Klartext, dass jemand mit einer kleinen Gabe oder Gefälligkeit eine deutlich größere einhandeln oder erbitten will.

Was hat das jetzt mit Handys zu tun? Nachtschwärmer, die Stammgäste auf Privatsendern sind, wissen das sehr gut. Dort werden nämlich regelmäßig so genannte Handybundles aussagekräftig beworben. Die zu werfende Wurst besteht aus unglaublichen Geschenken, wie beispielsweise Flachbildfernsehern, Notebook und Handy.

Oder Playstations, Kaffeemaschinen und Reisegutscheinen. Und noch ein zweites Handy obendrauf, weil es sich mit einem Handy alleine schlecht telekommunizieren lässt. Wer sich über sein Handy mit Notebook und allen anderen Zipp und Zapp freuen möchte, der muss dann allerdings auch den Schinken oder die Speckseite dafür hergeben.

Will heißen: Einen zwingend bindenden Mobilfunkvertrag für die geschenkten Handys abschließen.

Spätestens hier ist die Frage zu stellen, ob der Vertragsschinken den geworfenen Wurst-Präsentkorb wirklich wert war. Zur zielführenden Beantwortung dieser Frage kann das garantiert kostenfrei benutzbare Portal http://www.handy-mit-notebook.net ebenso erschöpfend wie aufklärend Antwort geben.

Unter den Überschriften Handybundle, Handyvertrag, Handy mit Vertrag, Mobilfunkvertrag mit Zugabe, Vertragsfreies Handy, Handy Bundles Angebote, Handybundles mit Laptop, Handyvertrag schufafrei, Handyvertrag Zugabe oder Handyvertrag mit Barauszahlung finden clevere Hobbymetzger alles, was den Wurstkorb wirklich füllt. Und was das mobile Telefonieren tatsächlich zum realen Geschenk macht.

PRESSEMITTEILUNG-DETAILS:
Anton Schamberger
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