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Mnchen, im November 2008: Der Bundesgerichtshof (BGH) erschwert mit einem aktuellen Urteil die Rumungsvollstreckung von sumigen Mietern. Nach Auffassung des BGH ist die Vollstreckung gegen einen im Rumungstitel nicht genannten Untermieter unzulssig. Gegen andere als die in dem Titel bezeichneten Personen drfe eine Rumungsvollstreckung selbst dann nicht erfolgen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Hauptmieter zur Herausgabe der Mietsache an den Glubiger verpflichtet ist die Mnchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel sieht in dem Urteil fr Vermieter eine weitere Erschwernis sumige Mietschuldner aus der Wohnung zu rumen.

Der Bundesgerichtshof strkt mit seinem Beschluss vom 14. August 2008 (Aktenzeichen I ZB 39/08) die Rechte der mit in der Wohnung lebenden, dem Vermieter oft namentlich gar nicht bekannten Untermieter im Rahmen der Rumungsvollstreckung. In der Entscheidung geht es um die Frage, ob eine Vollstreckung gegen einen im Rumungstitel namentlich nicht genannten Untermieter zulssig ist der BGH verneint diese Frage, und zwar selbst wenn der Verdacht besteht, dass dem Dritten, also dem Untermieter, der Besitz an der Mietsache nur eingerumt wurde, um die Zwangsrumung des Hauptmieters zu vereiteln.

Auer Witte Thiel sieht in dem Urteil eine erhebliche Benachteiligung der Vermieterinteressen Sumigen Mietern wird so die Mglichkeit verschafft, eine drohende Rumung ber Monate zu verzgern, ohne dass Mietzahlungen geleistet werden. Denn der BGH besttigt: Eine Rumungsvollstreckung des Vermieters gegen einen im Rumungstitel nicht genannten Untermieter ist fr den BGH auch dann unzulssig, wenn das Mietverhltnis zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter beendet ist und der Untermieter daher zur Herausgabe der Mietsache verpflichtet wre. Dabei ist es nach Ansicht des BGH sogar unerheblich, ob Zweifel an der Glaubwrdigkeit des Untermieters bestehen. Ein Gerichtsvollzieher hat nicht zu prfen, ob es Treu und Glauben widerspricht, wenn ein Untermieter sich nur auf ein Besitzrecht beruft, weil er im Zusammenwirken mit dem Rumungsschuldner die Zwangsvollstreckung verhindern mchte.

Auer Witte Thiel begrt Urteile anderer Gerichte, welche einen derartigen Missbrauch von Mieterrechten strenger bewerten. So haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte, darunter das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, das Kammergericht und verschiedene Amtsgerichte abweichend vom aktuellen Urteil des BGH entschieden. Nach dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Aktenzeichen 6 W 49/92) kann sich ein Untermieter, der ohne oder gegen den Willen des Vermieters seinen Besitz an der Wohnung begrndet, eben nicht auf eine solche Rechtsposition berufen.

ber Auer Witte Thiel

Auer Witte Thiel ist eine wirtschafts- und presserechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen ist im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt seit Jahrzehnten im Bereich Miet-, Immobilien- und Bauchrecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseingentumsgemeinschaften Der Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist in Mnchen. Der Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist in Mnchen.

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Von Nova