Auer Witte Thiel: Reiseveranstalter drfen Preise flexibel gestalten
Mnchen, im Dezember 2008: Das Bundesjustizministerium nderte die fr Prospektangaben zustndige Informationspflichten-Verordnung des BGB. Bisher galt in Reisekatalogen der darin enthaltene Preis als bindend. So konnten Reisen zwar billiger als Last Minute-Angebot angeboten werden, aber nicht teurer als im Katalog. Nach einer Initiative des Deutschen Reise Verbandes (DRV) hat das Bundesjustizministerium aktuell eine nderung der fr die Prospektangaben zustndigen Verordnung vorgenommen Rechtsanwalt Steiner von Auer Witte Thiel befrwortet eine flexible Mglichkeit der Preisgestaltung fr die Reiseveranstalter.
Prospektangaben besonders in Reisekatalogen waren bislang grundstzlich bindend gem 4 Abs. 1, S. 2 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGBInfoVO). Die in Reisekatalogen enthaltenen Preisangaben fr Reisen konnten nachtrglich nicht ohne weiteres erhht werden die Mnchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert nun ber eine nderung der fr Prospektangaben zustndigen Informationspflichten-Verordnung durch das Bundesjustizministerium.
Die Reisebranche kmpfte seit langem fr eine Neuregelung ber die nachtrgliche Mglichkeit der Preisanpassung. Insbesondere die Reiseveranstalter hatten bislang kaum Mglichkeiten, flexibel auf die Nachfrage des Marktes zu reagieren anders als etwa Hotels, Fluglinien und Online-Anbieter, die fr Ihre Einzelleistungen die Preise an Hand der wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen konnten. Reiseveranstalter, die bereits vor Saisonbeginn die Einzelleistungen zu einem festen Zeitpunkt in ihre Preiskalkulation einbeziehen mssen, hatten bisher keine Mglichkeit, bei z.B. teureren Nachkufen diese Preiserhhung auf den Reisenden umzulegen.
Auer Witte Thiel begrt die flexiblere Gestaltung der Katalogpreise: Bislang wurden die Preise in der Reisebranche zweimal pro Jahr festgelegt. Bei unvorhersehbaren nderungen des Reiseverhaltens der Kunden oder extremen Kostensteigerungen sah sich der Reiseveranstalter dem Problem ausgesetzt, dass seine bisherige Kalkulation nicht mehr zutreffend war. Die nderung der BGBInfoVO erlaubt den Reiseveranstaltern knftig flexibel, die Reisepreise neu festzusetzen, wenn sie Produkte nachtrglich teurer nachkaufen mssen. Auer Witte Thiel weist darauf hin, dass diese Flexibilitt auch eine Preisnderung nach unten bedeuten kann, nicht nur Erhhungen sondern auch Ermigungen sollen dabei bercksichtigt werden. Voraussetzung fr eine nachtrgliche Preiserhhung ist jedoch ein Vorbehalt, der im Hinweis- oder Preisteil des Kataloges aufgefhrt wird. Rechtsanwalt Steiner aus der Mnchner Kanzlei von Auer Witte Thiel befrwortet eine flexible Mglichkeit der Preisgestaltung und sieht nicht nur Vorteile fr die Reiseveranstalter, sondern auch fr Reisende. Da die Kalkulation der Reiseveranstalter eine etwaige sptere Verteuerung nicht mehr als Risiko bercksichtigen muss, kann eine Berechnung des Reisepreises fr den Reisenden auch gnstiger ausfallen.
ber Auer Witte Thiel
Auer Witte Thiel ist eine wirtschafts- und presserechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen ist im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Reiserechts und vertritt unter anderem eine der grten europischen Kreuzfahrtgesellschaften.
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