Jeder Haushalt hat heute eine ganze Reihe von Vertrgen, die zum tglichen Leben gehren, wie z.B fr die Stromverssorgung, die Handynutzung oder ein Girokonto zur Verwaltung der Haushaltskasse. Bei Abschluss eines solchen Vertrages bekommt man ein fertiges, rechtssicher konstruiertes Formular (oder stellvertretend das Eingabefeld im Internet) vorgehalten. Eingesetzt werden meist nur die persnlichen Daten sowie die Unterschriften.

Anders sieht es bei Kndigung eines Vertrages aus. Mchte man z.B einen Anbieterwechsel vornehmen, oder einen Vertrag mangels Verwendungsmglichkeit ganz loswerden, ist der Verbraucher hier auf sich allein gestellt, wenn es darum geht, eine rechtssichere Kndigung zu formulieren.
Dabei ist die Rechtssicherheit eines Kndigungsschreibens mindestens genauso wichtig, mchte man dabei verhindern, lnger als ntig an einen Vertrag gebunden zu sein. Denn eine rechtlich nicht einwandfreie Kndigung, kann zu einer Fortfhrung des Vertrages, und damit zu ungewollten Kosten fhren.
Meist handelt es sich bei blichen Vertrgen um ein sog. Dauerschuldverhltnis. Dieses wird grundstzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, und endet daher nicht zu einem vorgegebenen Zeitpunkt. Festgelegt ist statt dessen eine sog. Mindestlaufzeit. Ist sie verstrichen, luft der Vertrag zu gleichen Konditionen weiter. Um den Vertrag zu beenden, muss er vom Verbraucher gekndigt werden.
Man unterscheidet zwischen der ordentlichen, und der auerordentlichen Kndigung. Bei der ordentlichen Kndigung beendet der Verbraucher das bestehende Dauerschuldverhltnis (gem den AGB) unter Beachtung der Mindestlaufzeit und der Kndigungsfristen.
Eine auerordentliche Kndigung bezeichnet die „Kndigung aus wichtigem Grund“. Meist liegt der auerordentlichen Kndigung eine gravierende Vernderung der Vertragsbedingungen zu Grunde, die man nicht akzeptieren muss. Z.b. hat der Verbraucher bei einer Verteuerung des Gastarifes, oder der Beitragserhhung einer Versicherung ein auerordentliches Kndigungsrecht, was ihn nicht mehr an die ursprnglichen Kndigungsfristen bindet.
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