Ambulant betreute Wohngemeinschaften in NRW sind nicht neu, haben aber in den letzten Jahren zahlenmäßig deutlich zugelegt. Neu ist das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW. Es ist mit dem Anspruch angetreten, auch neue Wohnformen zu integrieren. Dies erfolgt durch eine komplexe Neuregelung, die Chancen bietet, aber auch Risiken für Betreiber aufweist. Die Vor- und Nachteile der Neuregelung sind nicht einfach zu überblicken. Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS hat es übernommen, auf Landestagung des Verbandes „Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V.“ am 10.09.2009 in Gelsenkirchen die juristischen Aspekte zu beleuchten.
Sein Referat steht im Kontext der jährlichen Fachtagung des Verbandes, dessen Mitglieder sich speziell mit der Entwicklung und der Betreuung solcher neuer Wohn- und Lebensformen beschäftigen. Seine juristische Blickweise ergänzt die betriebswirtschaftliche und natürlich qualitative Betrachtung der aktuellen Entwicklungen.
Hier der Link zum Programm:
http://www.wig-nrw.de/home/neuigkeiten/einzelansicht/article/7/fachtagung-am-10-september-2009-in-gelsenkirchen.html
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