Ambulant betreute Wohngemeinschaften in NRW sind nicht neu, haben aber in den letzten Jahren zahlenmig deutlich zugelegt. Neu ist das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW. Es ist mit dem Anspruch angetreten, auch neue Wohnformen zu integrieren. Dies erfolgt durch eine komplexe Neuregelung, die Chancen bietet, aber auch Risiken fr Betreiber aufweist. Die Vor- und Nachteile der Neuregelung sind nicht einfach zu berblicken. Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS hat es bernommen, auf Landestagung des Verbandes „Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V.“ am 10.09.2009 in Gelsenkirchen die juristischen Aspekte zu beleuchten.

Sein Referat steht im Kontext der jhrlichen Fachtagung des Verbandes, dessen Mitglieder sich speziell mit der Entwicklung und der Betreuung solcher neuer Wohn- und Lebensformen beschftigen. Seine juristische Blickweise ergnzt die betriebswirtschaftliche und natrlich qualitative Betrachtung der aktuellen Entwicklungen.
Hier der Link zum Programm:
http://www.wig-nrw.de/home/neuigkeiten/einzelansicht/article/7/fachtagung-am-10-september-2009-in-gelsenkirchen.html
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