Nur auf den ersten Blick scheint die Rechtslage eindeutig: Der Gesetzgeber spricht von einer so genannten Tierhalterhaftung. Nach der haftet – vereinfacht ausgedrückt -, jeder Besitzer in vollem Umfang für die Schäden, die ein Tier, das in seinem Haushalt lebt, verursacht hat. Jedenfalls dann, wenn sich eindeutig nachweisen lässt, dass der reklamierte Schaden auch von dem Vierbeiner verursacht wurde. Paradebeispiel hierfür ist sicherlich ein Familienhund, der – eigentlich in „bester“ Absicht -, Haus und Hof verteidigen wollte, dabei jedoch leider einem Postboten die Hose zerfetzt hat. Logisch, dass sein Halter für den entstandenen Schaden gerade stehen muss.
Seine Versicherung wird nur dann zahlen, wenn er eine spezielle Hunde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Nun sollte man meinen, dass dies für sämtliche Tiere – zumal vierbeinige Hausgenossen -, gleichermaßen gilt?
Doch weit gefehlt: „Versicherungstechnisch“ stellen Katzen nämlich einen Sonderfall dar! Denn während jeder Halter für seinen Hund eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen muss, genügt bei Katzen in der Regel die Privathaftpflicht-Versicherung ihres Besitzers. Das bedeutet, dass Schäden, die Mieze beim Sonnen auf Nachbars Wagen angerichtet hat, ohne weitere Kosten und Policen gedeckt sind. Der Geschädigte hat lediglich den Nachweis zu erbringen, dass die reklamierten Dellen und Kratzer auch wirklich durch die Hauskatze verursacht wurden und nicht etwa von einem Marder her rühren.
Freilich sollte man, so der Rat der Experten, seinen Versicherer über die Haltung des Tieres informieren. Dann genießen auch Vögel – selbst Papageien und Großsittiche (!) -, in der Regel das Privileg, über die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt zu sein …
Einen Super-Gau – nicht nur für die darin wohnenden Fische -, stellt natürlich auch immer der Scheibenbruch an einem Aquarium dar. Hier entstehen schon bei kleinen Becken große Schäden an Teppichen, Möbeln und Elektrogeräten. Schlimm wird es natürlich bei Großaquarien, die leicht mehrere Stockwerke unter Wasser setzen und unbewohnbar machen können.
Doch auch hier zeigen sich die Versicherer in der Regel großzügig: Bereits die normale Haftpflichtversicherung deckt die Schäden am fremden Eigentum, etwa der gemieteten Wohnung, also
an Fußböden, Decken und Wänden. Bei Mitbewohnern eines Mietshauses sind nach Auskunft der IAK GmbH, einem großen Versicherungsmakler mit über 225.000 Kunden, auch die beschädigten Einrichtungen gedeckt: „Dabei wird allerdings nur der Zeitwert ersetzt, und eigenes Inventar ist nicht über die Privathaftpflicht geschützt!“
Für den Halter größerer Tiere sieht es ohnehin komplett anders aus: Schäden durch Hunde, Pferde, Esel oder Rinder können nur durch eine spezielle Police geschützt werden. Das Wort Tierhalter-Haftpflichtversicherung stellt daher nur einen groben Oberbegriff dar, der für sämtliche Großtiere – dazu zählt auch der Dackel -, gilt. Im Einzelnen wird man dann zwischen Hundehalter- und Pferdehalterhaftpflicht unterscheiden.
Natürlich gibt es hier spezielle Tarife für Züchter, aber auch für die Halter von Gnadenbrotpferden, die gar nicht mehr geritten werden, während andere Policen auch das Risiko einer Turnierteilnahme absichern. Mehr dazu auch auf dem Service-Portal www.vergleichen-und-sparen.de .
Man mag es als ungerecht empfinden, doch: Katzen sind in der Regel über eine Privathaftpflichtversicherung geschützt, die Schäden, die ein Hund auf dem Volksfest anrichtet mitnichten!
Die Hundehaftpflicht gibt es bereits für nur 35,90 Euro inkl. Versicherungssteuer im Jahr: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflicht.html. Die Hunde OP Krankenversicherung kostet nur 8,90 Euro: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeopversicherung.html
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