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Nur auf den ersten Blick scheint die Rechtslage eindeutig: Der Gesetzgeber spricht von einer so genannten Tierhalterhaftung. Nach der haftet – vereinfacht ausgedrckt -, jeder Besitzer in vollem Umfang fr die Schden, die ein Tier, das in seinem Haushalt lebt, verursacht hat. Jedenfalls dann, wenn sich eindeutig nachweisen lsst, dass der reklamierte Schaden auch von dem Vierbeiner verursacht wurde. Paradebeispiel hierfr ist sicherlich ein Familienhund, der – eigentlich in „bester“ Absicht -, Haus und Hof verteidigen wollte, dabei jedoch leider einem Postboten die Hose zerfetzt hat. Logisch, dass sein Halter fr den entstandenen Schaden gerade stehen muss.

Seine Versicherung wird nur dann zahlen, wenn er eine spezielle Hunde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Nun sollte man meinen, dass dies fr smtliche Tiere – zumal vierbeinige Hausgenossen -, gleichermaen gilt?

Doch weit gefehlt: „Versicherungstechnisch“ stellen Katzen nmlich einen Sonderfall dar! Denn whrend jeder Halter fr seinen Hund eine eigene Haftpflichtversicherung abschlieen muss, gengt bei Katzen in der Regel die Privathaftpflicht-Versicherung ihres Besitzers. Das bedeutet, dass Schden, die Mieze beim Sonnen auf Nachbars Wagen angerichtet hat, ohne weitere Kosten und Policen gedeckt sind. Der Geschdigte hat lediglich den Nachweis zu erbringen, dass die reklamierten Dellen und Kratzer auch wirklich durch die Hauskatze verursacht wurden und nicht etwa von einem Marder her rhren.

Freilich sollte man, so der Rat der Experten, seinen Versicherer ber die Haltung des Tieres informieren. Dann genieen auch Vgel – selbst Papageien und Grosittiche (!) -, in der Regel das Privileg, ber die Privat-Haftpflichtversicherung geschtzt zu sein …

Einen Super-Gau – nicht nur fr die darin wohnenden Fische -, stellt natrlich auch immer der Scheibenbruch an einem Aquarium dar. Hier entstehen schon bei kleinen Becken groe Schden an Teppichen, Mbeln und Elektrogerten. Schlimm wird es natrlich bei Groaquarien, die leicht mehrere Stockwerke unter Wasser setzen und unbewohnbar machen knnen.

Doch auch hier zeigen sich die Versicherer in der Regel grozgig: Bereits die normale Haftpflichtversicherung deckt die Schden am fremden Eigentum, etwa der gemieteten Wohnung, also

an Fubden, Decken und Wnden. Bei Mitbewohnern eines Mietshauses sind nach Auskunft der IAK GmbH, einem groen Versicherungsmakler mit ber 225.000 Kunden, auch die beschdigten Einrichtungen gedeckt: „Dabei wird allerdings nur der Zeitwert ersetzt, und eigenes Inventar ist nicht ber die Privathaftpflicht geschtzt!“

Fr den Halter grerer Tiere sieht es ohnehin komplett anders aus: Schden durch Hunde, Pferde, Esel oder Rinder knnen nur durch eine spezielle Police geschtzt werden. Das Wort Tierhalter-Haftpflichtversicherung stellt daher nur einen groben Oberbegriff dar, der fr smtliche Grotiere – dazu zhlt auch der Dackel -, gilt. Im Einzelnen wird man dann zwischen Hundehalter- und Pferdehalterhaftpflicht unterscheiden.

Natrlich gibt es hier spezielle Tarife fr Zchter, aber auch fr die Halter von Gnadenbrotpferden, die gar nicht mehr geritten werden, whrend andere Policen auch das Risiko einer Turnierteilnahme absichern. Mehr dazu auch auf dem Service-Portal www.vergleichen-und-sparen.de .

Man mag es als ungerecht empfinden, doch: Katzen sind in der Regel ber eine Privathaftpflichtversicherung geschtzt, die Schden, die ein Hund auf dem Volksfest anrichtet mitnichten!

Die Hundehaftpflicht gibt es bereits fr nur 35,90 Euro inkl. Versicherungssteuer im Jahr: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflicht.html. Die Hunde OP Krankenversicherung kostet nur 8,90 Euro: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeopversicherung.html

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Von Nova