Erfurt, 28. Oktober 2009. „Nachdem die Bayerische Finanzverwaltung entschieden hat, die Steuervorteile bei leasinghnlichen Filmfonds rckwirkend abzuerkennen, knnen wir den Filmfondsanlegern nur raten, dringend zivilrechtliche Schritte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprchen prfen zu lassen“, erklrte Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschftsfhrerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt.

Derzeit werden nach Kenntnis des DVS die entsprechenden Grundlagenbescheide von den Finanzmtern an die Fondsgesellschaften versandt. Erst anschlieend werden dann die Wohnsitzfinanzmter die Einkommensteuerbescheide fr die einzelnen Anleger erlassen. Allerdings haben die Verantwortlichen der Fondsgesellschaften bereits Widerspruch gegen die Bescheide angekndigt und wollen die Entscheidung der Bayerischen Finanzverwaltung vor den Finanzgerichten klren lassen.
„Anleger sollten unbedingt diese Verfahren abwarten und vor allem nicht, wie offensichtlich von einigen Verbraucherschutzorganisationen und Vereinen vorgeschlagen, eine Einzelbekanntgabe des Grundlagen-Steuerbescheids abfordern. Die Anleger mssten sich sonst selbst um den Einspruch gegen diesen Grundlagenbescheid kmmern, mit allen damit verbundenen Risiken“, betont Claudia Lunderstedt-Georgi.
„Sinnervoller, das ist auch die Meinung unserer DVS-Rechtsanwlte, ist die Prfung und gegebenenfalls die Verfolgung von Schadenersatzansprchen gegen die Berater bzw. Vermittler der Fonds, sollten die Steuervorteile wirklich aberkannt werden“, so die DVS-Geschftsfhrerin. „Deshalb Vorsicht vor verfrhten steuerlichen Schritten.“
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