Geringf�gige Besch�ftigung

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Pressemitteilung:
Geringf�gige Besch�ftigung leistet einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik Deutschland und hilft die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit zu reduzieren oder zu vermeiden. Sie unterliegt gesetzlichen Regelungen, die sich insbesondere in einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht niederschlagen.

F�r Arbeitgeber ergibt sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen der geringf�gigen Besch�ftigung eine besondere Notwendigkeit zur eigenen Absicherung, �ber die Kanzlei Forschner Sie hier informieren m�chte.

Der Einsatz von sogenannten Minijobs kann f�r Arbeitgeber, die sich nicht vorab absichern, eine Verpflichtung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeitr�gen nach sich ziehen.

Die Nachzahlungspflicht entsteht aus der �berschreitung der Entgeltgrenze der Versicherungsfreiheit, wenn ein Arbeitnehmer parallel mehrere Minijobs aus�bt, die zusammen eine monatliche Entgeltgrenze von 400� �berschreiten.

Stellt ein Sozialversicherungstr�ger im Nachhinein, beispielsweise bei einer Betriebspr�fung, die �berschreitung der Versicherungsgrenze fest, tritt f�r Arbeitgeber die Nachzahlungspflicht ein, wenn ihnen ein vors�tzliches oder grob fahrl�ssiges Vers�umnis in der versicherungsrechtlichen Beurteilung des Besch�ftigungsverh�ltnisses zu Lasten gelegt werden kann.

Als Experten f�r Betriebspr�fung und Unternehmensberatung empfiehlt Kanzlei Forschner daher allen Arbeitgebern bei der Anbahnung von Arbeitsverh�ltnissen, die den Regelungen zur geringf�gigen Besch�ftigung unterliegen, Vorsichtsma�nahmen zu ergreifen.

F�r den Nachweis einer korrekten versicherungsrechtlichen Beurteilung nach bestem Wissen und Gewissen bietet es sich an, Arbeitnehmer vor Aufnahme einer geringf�gigen Besch�ftigung zu fragen, ob sie bereits bei anderen Arbeitgebern geringf�gig besch�ftigt sind. Um dies gegebenenfalls verbindlich nachweisen zu k�nnen sollten die Aussagen in einem �Personalfragebogen f�r geringf�gig Besch�ftigte� schriftlich dokumentiert und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Ein solcher Fragebogen kann beispielsweise im Internet bei der Minijobzentrale (http://www.minijobzentrale.de) gefunden werden.

Hat ein Arbeitgeber einen solchen Personalfragebogen ausf�llen und vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen, so weist er damit nach, die Beurteilung der Versicherungspflicht gewissenhaft durchgef�hrt zu haben.

Bei Feststellung des �berschreitens der Grenze zur Versicherungspflicht entf�llt so eine Nachzahlungspflicht des Arbeitgebers und Sozialversicherungsbeitr�ge m�ssen nur f�r die Zukunft entrichtet werden.

Kanzlei Forschner informiert Mandanten und Arbeitgeber regelm��ig auf ihrer Internetseite (http://www. kanzlei-forschner.de) �ber aktuell wichtige Themen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits-, und Sozialrecht.

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