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Pressemitteilung:
Geringfgige Beschftigung leistet einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik Deutschland und hilft die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit zu reduzieren oder zu vermeiden. Sie unterliegt gesetzlichen Regelungen, die sich insbesondere in einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht niederschlagen.
Fr Arbeitgeber ergibt sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen der geringfgigen Beschftigung eine besondere Notwendigkeit zur eigenen Absicherung, ber die Kanzlei Forschner Sie hier informieren mchte.
Der Einsatz von sogenannten Minijobs kann fr Arbeitgeber, die sich nicht vorab absichern, eine Verpflichtung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeitrgen nach sich ziehen.
Die Nachzahlungspflicht entsteht aus der berschreitung der Entgeltgrenze der Versicherungsfreiheit, wenn ein Arbeitnehmer parallel mehrere Minijobs ausbt, die zusammen eine monatliche Entgeltgrenze von 400 berschreiten.
Stellt ein Sozialversicherungstrger im Nachhinein, beispielsweise bei einer Betriebsprfung, die berschreitung der Versicherungsgrenze fest, tritt fr Arbeitgeber die Nachzahlungspflicht ein, wenn ihnen ein vorstzliches oder grob fahrlssiges Versumnis in der versicherungsrechtlichen Beurteilung des Beschftigungsverhltnisses zu Lasten gelegt werden kann.
Als Experten fr Betriebsprfung und Unternehmensberatung empfiehlt Kanzlei Forschner daher allen Arbeitgebern bei der Anbahnung von Arbeitsverhltnissen, die den Regelungen zur geringfgigen Beschftigung unterliegen, Vorsichtsmanahmen zu ergreifen.
Fr den Nachweis einer korrekten versicherungsrechtlichen Beurteilung nach bestem Wissen und Gewissen bietet es sich an, Arbeitnehmer vor Aufnahme einer geringfgigen Beschftigung zu fragen, ob sie bereits bei anderen Arbeitgebern geringfgig beschftigt sind. Um dies gegebenenfalls verbindlich nachweisen zu knnen sollten die Aussagen in einem Personalfragebogen fr geringfgig Beschftigte schriftlich dokumentiert und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Ein solcher Fragebogen kann beispielsweise im Internet bei der Minijobzentrale (http://www.minijobzentrale.de) gefunden werden.
Hat ein Arbeitgeber einen solchen Personalfragebogen ausfllen und vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen, so weist er damit nach, die Beurteilung der Versicherungspflicht gewissenhaft durchgefhrt zu haben.
Bei Feststellung des berschreitens der Grenze zur Versicherungspflicht entfllt so eine Nachzahlungspflicht des Arbeitgebers und Sozialversicherungsbeitrge mssen nur fr die Zukunft entrichtet werden.
Kanzlei Forschner informiert Mandanten und Arbeitgeber regelmig auf ihrer Internetseite (http://www. kanzlei-forschner.de) ber aktuell wichtige Themen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits-, und Sozialrecht.
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