Finanzieren mit Fremdmitteln: Beteiligungskapital

Görlitz, 24. August 2011 (jk) – Sowohl Gründer als auch Unternehmer stehen oft vor dem Problem, für größere oder risikoreiche Projekte ausreichendes Kapital aufzutreiben. Der Unterschied: erfolgreiche Unternehmen genießen in der Regel bereits das Vertrauen ihrer Hausbank und können außerdem die nötigen Sicherheiten bieten, um Kredite zu bekommen, während Neugründer aus Mangel an beidem abgelehnt werden. Doch wie gelangt man an Sicherheiten – also in der Regel an Bürgschaften – wenn man noch keine Erfolge nachweisen kann und nur wenig Eigenkapital zur Verfügung steht?

Die Antwort heißt Beteiligungskapital. Bei diesem Finanzierungsmodell stellen Beteiligungsgesellschaften oder private Investoren Kapital ohne die banküblichen Sicherheiten in Form von Stamm- oder Grundkapital oder auch als Stille Beteiligungen zur Verfügung. Eine Garantie für den Erhalt von Beteiligungskapital gibt es zwar nicht – doch haben schlüssige und erfolgsversprechende Konzepte gerade in technologieorientierten Branchen meist gute Chancen. Hinzu kommt, dass Beteiligungen staatlich gefördert werden, und zwar durch sogenannte „dritte“, staatliche Beteiligungsgeber, die in der Regel wesentlich niedrigere Renditeerwartungen haben als private Beteiligungsgeber.

Private Beteiligungsgesellschaften („private equity“) tragen im Gegensatz zu staatlichen Refinanzierern das volle Risiko für ihre Beteiligungen, und dafür erwarten sie meist ein gewisses strategisches Mitspracherecht innerhalb des Unternehmens. Auf das Tagesgeschäft hat dies meist keinen Einfluss – dennoch wollen die Geldgeber sichergehen, dass ihre Investition auch tatsächlich zu einer Steigerung des Unternehmenswertes bzw. zu einer ertragreichen Unternehmensgründung führt. Denn Beteiligungsgesellschaften beziehen ihr Kapital wiederum von anderen Institutionen wie Pensionskassen, Stiftungen oder Versicherungen, und diese erwarten gute Rendite!

Öffentliche Beteiligungsgesellschaften hingegen sind Selbsthilfeinstitutionen der Wirtschaft und somit nicht erwerblich orientiert. Ihre Gesellschafter sind anders als bei privaten BG“s Kammern, Verbände und Banken und wollen in der Regel keinen Einfluss auf die geschäftliche Administrative nehmen. Die meisten öffentlichen Beteiligungsprogramme sind auf den kleineren Mittelstand zugeschnitten und können sich daher schon mit relativ niedrigen Beträgen und mit Rückzahlung zum Nominalwert an Kleinunternehmen beteiligen. Beim ERP-Beteiligungsprogramm der KfW Mittelstandsbank beispielsweise refinanziert die KfW den Beteiligungsgeber zu einem besonders günstigen Refinanzierungssatz und mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren für Innovationsprojekte, strukturelle Umstellungen, Erweiterungs- oder Rationalisierungsprozesse von Betrieben sowie bei erfolgsversprechenden Neugründungen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Gruppenumsatz bis zu 50 Millionen Euro jährlich.

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