Bei der Wahrnehmung der eigenen Interessen verzichtet so manch ein Autofahrer auf sein Recht, denn die Kosten vor Gericht können hoch ausfallen. Besser, man sichert mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung umfassend ab, damit das Kostenrisiko gedämmt wird und man sich finanziell unabhängig auf einen Rechtsstreit konzentrieren kann.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung senkt das Kostenrisiko beim Anwalt und vor Gericht.
Als motorisierter Verkehrsteilnehmer hat man es in der heutigen Zeit nicht leicht: Schon fast zu viele Kraftfahrzeuge verstopfen in großen Städten die Straßen, der Schilderwald ist vielerorts unübersichtlich und Parkraum ist auch oft Mangelware. Sehr schnell kann man als Autofahrer in eine unübersichtliche Lage geraten, die ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zieht oder sogar ein Bußgeld zur Folge hat. Manchmal fühlt man sich zu Unrecht belangt und muss ggf. mit einem Rechtsanwalt die eigenen Interessen durchsetzen. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bietet wichtigen Schutz gegen das Kostenrisiko – auch vor Gericht.
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Gerade bei einem Unfall kommt es nicht selten zu einem Gerichtsverfahren. Schadensersatzansprüche müssen geklärt werden, natürlich auch die Schuldfrage und – wenn es zu Personenschäden gekommen ist – auch noch die Höhe etwaiger Schmerzensgelder.
Ein Parkunfall, bei dem gleich mehrere Kraftfahrer betroffen waren, musste vor dem OLG Düsseldorf verhandelt werden. Da hier Anwaltszwang besteht und ein Oberlandesgericht in der Hierarchie schon weit oben angesiedelt ist, dürften die Kosten für die Beteiligten nicht gering gewesen sein. Daher zeigt sich deutlich, wie wichtig die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung tatsächlich ist.
Zum eigentlichen Geschehen: Ein Autofahrer wollte mit seinem Pkw rückwärts aus einer Parkbucht ausscheren. Zu diesem Zweck haben andere Pkw-Fahrer gewartet, um das Ausparken zu ermöglichen. Ein von hinten herannahender Autofahrer hat in diesem Moment die wartende Schlange trotz durchgezogener Linie überholt und kollidierte mit dem ausparkenden Pkw. Ein hoher Sachschaden war die Folge, da der überholende Pkw-Fahrer auch sein Tempo nur unwesentlich vermindert hat.
Die Hauptschuld wollte der ausparkende Pkw-Fahrer natürlich dem Unfallgegner zur Last legen, da dieser trotz der durchgezogenen Linie die wartenden Pkw überholt hat. Nach einem aufwendigen Verfahren hat nun das OLG Düsseldorf dem Kläger zwei Drittel der Schuld zugewiesen. Denn wer sich bei fließendem Verkehr im Rückwärtsgang einordnen möchte, hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Dazu gehört auch, dass man sich stetig vergewissert, ob alle Verkehrsteilnehmer auf die entsprechende Situation reagieren. Der Kläger hat sich hingegen allein darauf verlassen, dass andere Fahrzeuge hinter ihm gewartet haben.
Daher gilt nach Ansicht des Gerichtes die Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ausparken als ursächlich. Natürlich wurde ein Drittel der Schuld dem überholenden Fahrer zugesprochen, da der Überholvorgang in dieser Situation natürlich nicht ohne Risiko war. Denn wenn augenscheinlich mehrere Fahrzeuge in einer Reihe warten, ist in der Regel auch mit einem Hindernis oder aus der Reihe ausscherenden Fahrzeugen zu rechnen.
Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de
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