AGAD begrüßt BAG-Urteil zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im Anschluss an eine Ausbildung

Dr. Klug: „Das BAG ist glücklicherweise nicht der Versuchung verfallen, wie Gewerkschaften und Teile der Politik, die Befristungsmöglichkeit unnötig zu verteufeln“

AGAD begrüßt BAG-Urteil zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im Anschluss an eine Ausbildung
Dr. Oliver K.-F. Klug

Essen, 23. September 2011****Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (AGAD) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.09.2011 (7 AZR 375/10) zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im Anschluss an eine Berufsausbildung. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, mit dem der Arbeitgeber eine sachgrundlose Befristung vereinbart hatte. Der Arbeitnehmer hielt diese sachgrundlose Befristung für unwirksam, da er fast 4 Jahrzehnte zuvor eine Ausbildung bei einem Rechtsvorgänger des Arbeitgebers absolviert hatte.

„Diese Klage war grotesk. Der Gesetzgeber will sogenannte Kettenbefristungen vermeiden. Anderenfalls könnten sich zwei Arbeitgeber jeweils mit 2-jährigen Befristungen abwechseln. Der Arbeitnehmer würde dann nie unbefristet beschäftigt“, erklärt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD. „Es wäre aber völlig widersinnig, wenn eine Befristung mit einem Arbeitnehmer nicht mehr möglich wäre, wenn dieser Jahrzehnte zuvor eine Ausbildung bei demselben Arbeitgeber absolviert hat. Dies schadet einerseits großen Unternehmen, die schon Detektive einsetzen müssten, um zu überprüfen, ob ein Bewerber jemals zuvor Auszubildender war“, kritisiert Klug weiter. „Letztlich wäre mit einer solchen Rechtsprechung auch den Arbeitnehmern nicht geholfen“.

Das Bundesarbeitsgericht hat schon mit Urteil vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09) die Befristungsrechtsprechung gelockert. Derselbe Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer erneut befristet (ohne Sachgrund) beschäftigen, wenn die Zuvor-Beschäftigung mindestens 2 Jahre zurückliegt. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass eine Ausbildung kein vorheriges Arbeitsverhältnis sei. „Die Ausbildung ist etwas anderes. Dem Arbeitgeber muss nach Ausbildungsende zugestanden werden, den Ex-Azubi zunächst wie jeden anderen Bewerber befristet einzustellen“, betont Dr. Klug. „Das BAG ist glücklicherweise nicht der Versuchung verfallen, wie Gewerkschaften und Teile der Politik, die Befristungsmöglichkeit unnötig zu verteufeln“, stellt der Hauptgeschäftsführer des AGAD klar.

Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über ein speziell auf die Bedürfnisse des Mittelstands zugeschnittenes Compliance Modell, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.

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