SPD plädiert für Ausbau der Honorarberatung
(NL/1368491272) Nach der CDU plädiert nun auch die SPD für einen flächendeckenden Ausbau der Honorarberatung. In einem Antrag vom 14.12.2011, der am vergangenen Donnerstag dem Bundestag vorgelegt wurde, argumentieren die Sozialdemokraten vor allem mit dem „Verbraucherschutz“. Gleichzeitig kritisiert die SPD das vorliegende Eckpunktepapier von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CDU). In einer ersten Stellungnahme machen Wilfried Stubenrauch und Stefan Hölscher von der Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH auf Widersprüche aufmerksam.
„Es spricht nichts dagegen, die Honorarberatung weiter zu fördern. Wichtig ist jedoch nicht die Art der Vergütung, sondern die Transparenz: Wer erhält für welche Leistung, welches Geld? Diese Transparenz bietet jeder gute Finanzberater, da dieser genau weiß, was er kann und somit keinen Grund hat, seine Einkünfte zu verheimlichen. Entscheidender als die Frage nach einem flächendeckenden Ausbau der Honorarberatung ist unserer Ansicht nach jedoch etwas anderes: Woher kommt es, dass große Schäden in der Finanzkrise aufgetreten sind oder auch immer noch auftreten und auch in Zukunft auftreten werden? Hier bei der Art der Vergütung anzusetzen ist an Symptomen herumzudoktern.
Vielmehr sollten wir bei dem grundlegenden Punkt ansetzen: der Bildung. Denn Fakt ist, dass die wirtschaftliche Allgemeinbildung sowohl in der Bevölkerung als auch bei einigen Beratern verbesserungswürdig ist. Hier sollte der Staat ansetzen und seine Anstrengungen verstärken, um einen mündigen Anleger zu schaffen. Denn ein solcher wäre während einer Beratung eher in der Lage, die richtigen Fragen zu stellen.
Daher plädieren wir dafür, möglichst früh entsprechende Bildungsangebote anzubieten. Es spricht nach unserer Auffassung nichts dagegen, dass Schüler bereits in der Schule lernen, wie Geld verdient wird. Themen wie Unternehmen, Aktien, Anleihen, Finanzierung des Staates oder auch wie bspw. Angestellte zu Ihren Gehältern kommen, stehen dann stärker im Fokus. Sicherlich kommen dann auch die unterschiedlichen Möglichkeiten, eigenes Geld anzulegen, wesentlich detaillierter zur Sprache.
Ebenso wichtig wie die Bildung der Anleger ist die Bildung der Finanzberater. Denn eine gute Beratung kostet wie jede andere Dienstleistung auch ihr Geld, da der Berater eine gute Ausbildung besitzt, die bezahlt werden will. Bei Ärzten oder Rechtsanwälten ist dies nicht anders.
Es besteht daher die Gefahr, dass durch den massiven Ausbau der Honorarberatung breite Bevölkerungsschichten künftig nicht mehr beraten werden können und mit ihren finanziellen Angelegenheiten auf sich allein gestellt bleiben. Eine Honorarberatung für 10 – die Stunde wird es nicht geben – oder wenn, dann zu einer entsprechend geringen Qualität. Gerade bei Bürgern mit niedrigem Bildungsstand ist aber die Beratung besonders wichtig. Eine Quersubvention ist aber bei qualifizierten Beratern nicht mehr möglich. Ein Berater kann nicht bei einem vermögenden Kunden ein Stundenhonorar von 150 – ansetzen und bei einem anderen nur 50 EUR, weil sich sonst die Anlage aufgrund der geringen Höhe nicht mehr lohnt. So etwas wird über die betragsabhängige Provision elegant gelöst.
Daher lautet unsere Prognose: für Vermögende wird die Beratung gegen Honorar vielleicht etwas günstiger, für breite Bevölkerungsschichten aber deutlich teurer.“
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