Zum 9. Juli 2012 wird die bisherige Einzugsermächtigung auf SEPA-Lastschrift umgestellt – Zahlungen innerhalb der EU können noch einfacher transferiert werden
Kostenloses-Girokonto.net informiert: In den letzten Wochen haben Bankkunden Benachrichtigungen von ihren Kreditinstituten erhalten, in denen über die aktuellen Neuerungen in den Geschäftsbedingungen informiert wird. Grund ist eine EU-Verordnung zur SEPA, die vorsieht, dass zum 9. Juli 2012 die Lastschrift-Bedingungen geändert werden müssen. Damit wird der Übergang zum SEPA-Verfahren schon jetzt vorbereitet. Zum 1. Februar 2014 soll das europaweit einheitlich SEPA-Verfahren vollständig umgesetzt werden.
Keine große Umstellung für Privatkunden
Durch die Änderung der Geschäftsbedingungen zum 9. Juli 2012 wird sichergestellt, dass die bereits erteilten Einzugsermächtigungen der Kunden automatisch auf das SEPA-Verfahren umgestellt werden und als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt werden können. Kunden müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Die Umstellung übernimmt die Bank. Mit der SEPA Lastschrift (SEPA-Basislastschrift) können Kunden weiterhin so bequem, einfach und sicher per Lastschrift bezahlen wie bisher. Mit einem Lastschriftmandat erteilt der Kontoinhaber seinem Kreditinstitut die Erlaubnis, den Betrag von seinem Konto abzubuchen und auf das Konto des Zahlungsempfängers, beispielsweise der Versicherung, dem Telekommunikationsunternehmen oder dem Vermieter, weiterzureichen.
Zum SEPA-Verfahren
SEPA steht für Single Euro Payments Area, also für einen einheitlichen Binnenmarkt im Euro-Zahlungsverkehr. Mit dem europaweit einheitlich SEPA-Verfahren soll der Zahlungsverkehr der europäischen Kreditwirtschaft harmonisiert werden. Durch die Einführung der SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift sollen Verbraucher und Firmen über die innereuropäischen Grenzen genauso einfach und bequem wie im Inland mit Überweisungen, Lastschriften und Karten bezahlen können. Verbraucher können somit problemlos auch die Miete für eine Ferienwohnung in Dänemark oder das Zeitungsabonnement für eine Zeitschrift aus Italien per Lastschrift bezahlen. Insgesamt gehören 32 Länder zur SEPA: 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Lastschriftrückgabe innerhalb von 8 Wochen
Verbraucher haben auch weiterhin die Möglichkeit, einer Lastschriftabbuchung ohne Angaben von Gründen zu widersprechen. Die Frist beträgt dann acht Wochen, nach den bisherigen Regelungen sind lediglich sechs Wochen vorgesehen. Die Bank wird den Betrag dem Kundenkonto wieder gutschreiben. Bei unberechtigten Lastschriften gilt nach wie vor die gesetzliche Rückerstattungsfrist von 13 Monaten. Im Rahmen des Online-Bankings können Lastschriften ganz einfach mit einem Klick zurückgebucht werden. Lastschriftenretouren sind gebührenfrei, d. h. die Bank darf dem Kunden dafür keine Kosten berechnen. Einen Überblick über marktaktuelle Girokonten können sich interessierte Leser unter http://www.kostenloses-girokonto.net/girokonto-vergleich.html verschaffen.
Dies ist eine Pressemitteilung des Online-Portals Kostenloses-girokonto.net.
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