Lufthansa-Streik: Welche Rechte haben Flugreisende

– Verbraucherportal flightright informiert über Rechte und Ansprüche bei Flugausfall und -verspätung durch Lufthansa-Streik
– Höhere Gewalt: Bundesgerichtshof entscheidet, bei Streiks steht Reisenden keine Entschädigungszahlung zu

Berlin, 30. August 2012 – Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen gab die Flugbegleitergewerkschaft UFO gestern bekannt, dass die Stewardessen und Stewards der Lufthansa morgen in einzelnen deutschen Städten streiken. Insgesamt könnten von den 1.800 täglichen Flügen der Lufthansa mehr als 1.200 von Flugausfällen und -verspätungen betroffen sein. Rechtsexperte Philipp Kadelbach von flightright (www.flightright.de), dem Verbraucherportal für Fluggastrechte, informiert, welche Rechte Flugreisende beim Streik der Flugbegleiter haben und wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können.

„Der Bundesgerichtshof hat erst in der vergangenen Woche entschieden, dass Flugreisenden keine zusätzliche Entschädigung zusteht, wenn ihr Flug auf Grund eines Streiks ausgefallen oder verspätet gestartet ist“, erklärt der Rechtsexperte Philipp Kadelbach. Ein Streik sei laut BGH-Urteil für eine Fluggesellschaft ein unabwendbares Ereignis, das nicht zu beeinflussen ist. Airlines müssen selbst dann nicht haften, wenn es sich wie im Fall von Lufthansa um den Streik der eigenen Mitarbeiter handelt (BGH, AZ: X ZR 138/11). Denn gerade bei einem Streik gehe es den Teilnehmern darum, die Betriebstätigkeit und die „normalen“ Abläufe der Fluggesellschaft zu beeinträchtigen, so die Urteilsbegründung.

„Der Lufthansa wird es wohl kaum gelingen, rechtzeitig auf die Flugausfälle zu reagieren und alle Passagiere auf andere Flüge umzubuchen“, meint Kadelbach. „Auch wenn Flugreisenden keine Entschädigung zusteht, haben sie dennoch konkrete Rechte. So muss die Fluggesellschaft schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung sorgen – egal ob mit dem Zug oder sogar einer anderen Airline.“ Ab einer Verspätung von mehr als zwei Stunden haben Reisende darüber hinaus Anspruch auf Betreuungsleistungen: Die Airline ist dazu verpflichtet, die Festsitzenden mit Erfrischungen zu versorgen. Außerdem haben Passagiere ein Anrecht auf zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails. Fällt der Flug gänzlich aus, können Passagiere zudem vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich um eine alternative Beförderung bemühen. Den Flugpreis erhalten Reisende in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

Die Lufthansa informiert auf ihrer Homepage und unter der Servicenummer 01805-805808 über die von den Streiks betroffenen Flüge. Aktuelle Informationen über Verspätungen und Flugausfälle geben auch die Flughäfen auf ihren Webseiten bekannt.

Über flightright: flightright (www.flightright.de), das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über den Entschädigungsrechner von flightright einzufordern. flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de

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