12.12.2012 – Die Serie der Schwierigkeiten reißt nicht ab: Etwas mehr als ein Jahr nach der ersten Sanierungsrunde befindet sich die NordCapital Bulkerflotte 1 erneut in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Branchenkenner dürfte dies wenig verwundern, wurde doch schon 2008 vor einem massiven Einbruch des Bulkermarktes gewarnt. Die damaligen Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten. Den betroffenen Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlagen.
Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG
Die Beteiligungen an dem Dachfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG wurden im Jahr 2008 exklusiv über die Deutsche Bank vertrieben. Ursprünglich geplant waren Investitionen in bis zu 12 Massengutschiffe (Bulker) mit einem Gesamtvolumen von US-$ 657 Mio. inkl. Agio. Dafür sollte die Deutsche Bank ein Emissionskapital in Höhe von US-$ 225,6 Mio. von Anlegern einsammeln. Weitere US-$ 6 Mio. sollten über Initiatoren und Gründungsgesellschafter bereitgestellt werden. Für den Großteil des Fondsvolumens waren Schiffshypothekendarlehen in Höhe von US-$ 405 Mio. vorgesehen. Letztlich sind dann rd. US-$ 170 Mio. von rd. 5.600 Anlegern bereitgestellt worden. Die Fondsgesellschaft ist heute an acht sog. Einschiffsgesellschaften beteiligt.
An der Realität vorbei geplant?
Die Gesellschaft Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG plante mit erheblichen und konstanten Einnahmen für die Fondsschiffe, die zunächst über einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren fest verchartert waren. Aber auch nach Ablauf der Erstbeschäftigung sollten sich die Charterraten nach den Prospektannahmen nur wenig ändern. Zum damaligen Zeitpunkt befand sich der Bulkermarkt in einer deutlichen Hochphase. Die Emittentin des Beteiligungsangebots, die Nordcapital Emissionshaus GmbH & Cie. KG, ging auch künftig von einer starken Nachfrage nach Rohstoffen und dementsprechend auch nach Transportkapazitäten aus. Doch nicht überall in der Branche wurden die Zukunftsaussichten auf dem Markt für Massenguttransporte so gesehen. So berichtete Fondszeitung im Juli 2008 über „Unkenrufe unter Schifffahrtsexperten“, denen zufolge ein erheblicher Einbruch der Charterraten auf dem Bulkermarkt zu erwarten sei. Zu viele neue Schiffe stünden in den Auftragsbüchern, die ab 2009 abgeliefert würden. Darüber hinaus würden alte, aus dem Verkehr gezogene Einhüllentanker zu Bulkern umgebaut. Die signifikante Zunahme an Tonnage werde zu einem nachhaltigen Rückgang der Charterraten führen.
Sanierung offenbar nicht nachhaltig
Die negative Marktentwicklung hat nicht lange auf sich warten lassen. Ein erheblicher Einbruch des Marktes für trockenes Massengut führte Anfang 2011 zur Insolvenz der koreanischen Reederei, die sieben der insgesamt acht Fondsschiffe gechartert hatte. Zudem hatten die Schiffe mittlerweile einiges bis dahin erheblich an Wert verloren, wodurch sich die kreditgebenden Banken dazu veranlasst sahen, zusätzliche Sicherheiten zu fordern. Wie so oft in solchen Fällen erfolgte Mitte 2011 die Vorlage eines Sanierungskonzepts, welches in erster Linie darauf abzielte, die betroffenen Anleger zur Einlage frischen Kapitals aufzufordern. Nur zögerlich gelang es letztlich, Zusagen der Anleger über Neukapital von rd. US-$ 21 Mio. einzuwerben. Doch auch dieses Geld scheint inzwischen verbraucht. Nach einer Mitteilung des Handelsblattes vom 11.12.2012 sollen erneut Verhandlungen mit den finanzierenden Banken über Stundungen der Kredite aufgenommen worden sein.
Verluste für die Ersparnisse drohen
Zu Recht befürchten die betroffenen Anleger nun den Verlust ihrer Einlagen. Eine nachhaltige Erholung des Bulkermarktes ist derzeit nicht in Sicht. Die HSH Nordbank berichtet in ihrem Quartalsbericht Shipping Monthly Bulker vom 31. Oktober 2012 von einem „Rekordvolumen“ an Ablieferungen neuer Schiffe, welches die Schere zwischen Angebot und Nachfrage noch weiter auseinanderklaffen lässt als bisher. Trotz einer Verschrottungsquote von 14 % lege die Kapazität der Bulkerflotte 2012 um 10 % zu. Sollte es der Fondsgeschäftsführung nicht gelingen, die finanzierenden Banken zu weitgehenden Zugeständnissen zu bewegen, ist die Zukunft der Bulkerflotte 1 in höchstem Maße gefährdet. Insoweit darf bezweifelt werden, dass die Anleger, die bislang noch keine Ausschüttungen erhalten haben, ein weiteres Mal frisches Geld für Schiffe bereitstellen würden, die möglicherweise gar nicht mehr zu retten sind.
Mit dem Rettungsboot in den sicheren Hafen: Schadenersatz fordern
Die betroffenen Anleger sind nach Auffassung der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsan-wälte in vielen Fällen aber nicht rechtlos gestellt. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. Dieser kann prüfen, ob die zur Zeichnung führende Beratung ordnungsgemäß war. Beratende Banken sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken auch der Hinweis auf die Provisionen, die zumeist hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen gezahlt werden und daher auch als Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen an die beratende Bank bezeichnet werden. Bei Schiffsfonds werden nicht selten bis zu 20% des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand kann nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung führen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel und Rechtsanwalt Berkemeier
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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