Unisex-Tarife: Das ändert sich ab dem 21.12. für Versicherungsnehmer

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Unisex-Tarife: Das ändert sich ab dem 21.12. für Versicherungsnehmer

(NL/8561966715) Ab dem 21. Dezember 2012 gilt für alle Versicherungen: Geschlechtsneutrale Tarife sind Pflicht! Egal ob für Mann oder Frau die Festsetzung der Beitragshöhe bei künftigen Versicherungsverträgen muss ohne geschlechtsspezifische Differenzierung auskommen. So will es der Europäische Gerichtshofs (EuGH).

Im März 2011 entschieden die Luxemburger Richter per Urteil (Az. C-236/09), dass die bisherige Berechnungspraxis dem Grundsatz der Gleichberechtigung widerspricht. Entsprechend blieb den Versicherungsgesellschaften nichts anderes übrig, als ihre Tarife anzupassen. Speziell betroffen sind unter anderem Risikolebensversicherung, Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung. Je nach Art der Versicherungspolice legen Neukunden demnächst deutlich drauf oder sparen sich einige Euro zumindest wenn sie ihren Vertrag nach dem Stichtag abschließen.

Ein bekanntes Beispiel ist die Risikolebensversicherung: Frauen greifen hier nach dem 21. Dezember 2012 wahrscheinlich tiefer in die Tasche. Versicherungsexperten prognostizieren einen Aufschlag von bis zu 55 Prozent für weibliche Versicherte. Männliche Neukunden dürfen sich hingegen über geringere Prämien (ca. -22 Prozent) freuen. Umgekehrt fällt die Einschätzung bei Privaten Krankenversicherungen aus: Männer erwartet ein Kostenzuwachs von bis zu 30 Prozent, wohingegen Frauen trotz statistisch höherem Risiko potentiell weniger zahlen. Für wen sich der Abschluss einer Versicherung vor dem 21. Dezember 2012 finanziell lohnt, lässt sich vielfach nur nach einer individuellen Prüfung entscheiden. Empfehlenswert ist ein kostenloser Versicherungsvergleich, z. B. unter http://www.versicherung-vergleichen.net/

Bestehende Versicherungsverträge sind von der Veränderung indes nicht betroffen. Das gilt auch für alle Kontrakte, die bis zum 21. Dezember 2012 geschlossen werden. Wer hingegen einen Tarifwechsel nach dem Stichtag plant, muss damit rechnen, dass er oder sie dem dann gültigen Tarifwerk zustimmen muss. Nach dem Stichtag ist das in der Regel der Unisex-Tarif.

Mehr Informationen zum Unisex-Tarif sowie Nachrichten aus dem Versicherungsbereich finden Interessierte regelmäßig unter http://www.versicherung-vergleichen.net/news/

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