Oldtimer besser in Schuss als Alltagsfahrzeuge

GTÜ-Mängelstatistik belegt: 85 Prozent der über 30 Jahre alten Fahrzeuge mit H-Kennzeichen erhalten die HU-Plakette bereits im erstem Anlauf

Oldtimer besser in Schuss als Alltagsfahrzeuge

(ddp direct) Auf Deutschlands Straßen fuhren noch nie mehr historische Fahrzeuge als heute. Derzeit sind es knapp 300.000 Klassiker mit H-Kennzeichen. Und jedes Jahr wächst der Bestand um durchschnittlich zehn Prozent. Insgesamt sind über 600.000 Autos mit mehr als 30 Jahren auf dem Buckel unterwegs. Für die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung ein Grund, diese Altersgruppe bei der Mängelentwicklung genauer unter die Lupe zu nehmen.

Die aktuelle Mängelauswertung macht deutlich: Oldtimer sind besser als ihr Ruf und viele dieser alten Fahrzeuge sind besser in Schuss und mit weniger technischen Mängeln unterwegs als viele jüngere Fahrzeuge.

85 Prozent der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen im Alter von 30 bis 40 Jahren erhalten bei der fälligen Hauptuntersuchung die neue Prüfplakette bereits im ersten Anlauf. Zum Vergleich: Bei Fahrzeugen im Alter von 20 bis 30 Jahren – den so genannten Youngtimern – erhält jedes Dritte keine neue Prüfplakette.

Klassiker meist in gutem Zustand
„Auch wenn Oldtimer meist nicht mehr im Alltagsbetrieb eingesetzt werden – und insbesondere bei winterlichen Straßenbedingungen in der Garage bleiben – zeigt diese Entwicklung doch deutlich, dass die Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen ihren Fahrzeugen durchaus das zum Erhalt erforderliche Maß an Pflege und Wartung zukommen lassen. Ganz im Gegensatz zu den Haltern vieler im Alltag genutzten Gebrauchsfahrzeuge“, betont GTÜ-Oldtimerexperte Peter Deuschle bei der Präsentation der Oldtimer-Mängelstatistik auf der Retro Classics in Stuttgart.

Eklatante Unterschiede bei den Altersklassen
Ein Blick auf die Mängelquoten des Jahres 2012 macht die Unterschiede der einzelnen Altersklassen deutlich: Bei Pkw bis zu neun Jahren sind 45 Prozent der Fahrzeuge mit Mängeln unterwegs. Bei 10 bis 19 Jahren schnellen die Mängelzahlen in die Höhe. Hier finden die Prüfingenieure der GTÜ bei 62 Prozent der Fahrzeuge Mängel. Noch eklatanter schlagen die Mängel bei den 20 bis 29 Jahre alten Pkw, den Youngtimern, zu Buche: Hier weisen Dreiviertel der untersuchten Fahrzeuge Mängel auf.

Ein ganz anderes Bild zeigt die Mängelstatistik mit Erreichen des Oldtimeralters. In der Altersklasse über 30 Jahre mit H-Kennzeichen sinkt die Zahl der Fahrzeuge mit Mängeln auf rund 50 Prozent. Der Anteil der erheblichen Mängel erreicht mit rund 15 Prozent ein absolutes Tief und liegt beim Mängelaufkommen auf dem Niveau der Pkw bis zu einem Alter von 7 Jahren.

Ab 30 Jahren mit H-Kennzeichen
Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, können – sofern sie sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden, originalgetreu oder zeitgenössisch verändert sind – als Oldtimer eingestuft und mit einem H-Kennzeichen betrieben werden.

Oldtimer unterliegen, wie andere zugelassene Fahrzeuge auch, der periodischen Fahrzeugüberwachung und müssen z. B. als Pkw alle 24 Monate zur HU gemäß § 29 StVZO.

Mit H-Kennzeichen Steuern sparen
Wird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, so dient dieses auch der Pflege von „kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut“ und wird beispielsweise als Pkw pauschal mit 191 Euro pro Jahr besteuert. Insbesondere bei hubraumstarken Fahrzeugen ergibt sich aus dieser Pauschalbesteuerung eine erhebliche Reduzierung der Steuerlast. Mit dieser reduzierten Steuerlast will der Gesetzgeber den Oldtimerbesitzer beim Erhalt seines Fahrzeugs unterstützen. „Auf Grund der deutlich geringeren Mängelquote und der damit verbundenen Sicherheit der Oldtimer im Straßenverkehr ist diese Unterstützung durchaus gerechtfertigt“, so GTÜ-Oldtimerexperte Peter Deuschle.

Stuttgart, den 08. März 2013

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GTÜ-Prüfingenieur Peter Deuschle bei der Begutachtung eines Bugatti-Oldtimers

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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
– Hauptuntersuchung (HU) inklusive „Abgasuntersuchung“ nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
– Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
– Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
– Untersuchungen nach BOKraft
– ADR/ GGVS-Prüfungen.

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