Überprüfung der Eichgültigkeit:

Heizöl-Lieferungen mit korrekter Mengenmessung

sup.- Auf die Zähler kommt es an: Wer in seinem Haushalt bewusst Energieverschwendung vermeidet, der möchte nicht aufgrund einer fehlerhaften Mengenerfassung trotzdem zur Kasse gebeten werden. Deshalb ist die korrekte Eichung z. B. von Strom- und Gaszählern gesetzlich vorgeschrieben. Ob sich ein gültiger Eichstempel an den Messanlagen befindet, können Hausbesitzer meistens durch einen kurzen Kontrollgang in den Keller leicht feststellen. Was aber, wenn die Energie nicht per Leitung ins Haus kommt, sondern wie beim Heizöl mit dem Tankwagen angeliefert wird? Der hat natürlich auch einen Zähler, aber dessen Eichgültigkeit können die Kunden erst überprüfen, wenn das Fahrzeug schon vorm Haus steht. Ein Problem, das sich durch einen Besuch der Internet-Seite www.guetezeichen-energiehandel.de lösen lässt. Hier sind nur Brennstoff-Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel verzeichnet. Bei deren Messgeräten überprüfen neutrale Sachverständige kontinuierlich die Einhaltung aller Eichvorschriften.

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