Hüftimplantat gebrochen!

Der Implantatshersteller Wrigth medical läßt Chirurgen und Patienten im Regen stehen, denn nur so

Hüftimplantat gebrochen!

(NL/2884830192) ist folgender Satz zu verstehen, welcher in einem Antwortbrief des Münchner Rechtsanwaltes des Implantathersteller und Lieferanten zu lesen steht!

Zitat: Da uns keine Krankenunterlagen vorliegen, lässt sich bereits nicht beurteilen, ob geeignete Komponenten ausgewählt wurden, diese korrekt positioniert wurden und die Operation fachgerecht durchgeführt wurde. (Zitat Ende)!

Obwohl Wrigth medical über die eingesetzten Implantatsteile Bescheid wußte, schrieb der Rechtsvertreter weiter: Zitat Uns liegen bereits keine Informationen dazu vor, welche Art von Hüftprothese Ihnen am 9. Februar 2004 implantiert wurde und welche genauen Komponenten hierbei verwendet wurden! Zitat Ende!

Was war passiert?

Am 8.6.2013 ist mir bei einer Alltagsarbeit der modulare Steckhals meiner 2004 implantierten Totalprothese gebrochen.
Bereits vorher, über einen Zeitraum von etwa 2 Jahren verspürte ich im Bereich der künstlichen Hüfte immer wieder Spannungen die von einer Art Raunzen begleitet waren. Dem Raunzen folgten meist ein paar schmerzhafte Tage.
Eine Untersuchung bei einem Orthopäden ergab keine sichtbaren äußeren, oder inneren Verletzungen oder Veränderungen!

Ärzte des Krankenhauses, welche mir am 13.6.2013 eine neue Hüfte eingesetzt haben, haben an das Amt für Materialprüfung den Typ der ehemals eingesetzten Hüftteile gemeldet!
Mir wurde auch mitgeteilt, dass sich ein Mitarbeiter von Wrigth medical Deutschland GmbH aus Ratingen, nach dem Patienten erkundigt hat!

In der Reha wurde mir geraten, bei der Herstellerfirma ein Schmerzensgeldverfahren einzuleiten und da ich Selbstständig bin, auch den Verdienstausfall geltend zu machen.

Habe Mitte Juli 2013 in Ratingen angerufen. Der Außendienstleiter bat mich, ihm die Daten der eingebauten Teile zu nennen.
In diesem Gespräch riet mir der Mitarbeiter von Wrigth medical Deutschland GmbH, einen unbürokratischen Antrag auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall an die Geschäftsleitung in Ratingen zu stellen.

Da mir der Prothesenpass zu diesem Zeitpunkt nicht greifbar war, habe ich den Chirurgen von 2004 die Vollmacht erteilt, die Daten an Wrigth medical Deutschland GmbH weiterzuleiten. Dies geschah im Juli 2013.

Warum der Rechtsvertreter von Wrigth medical dies anderes dargestellt hat, bleibt dessen Geheimnis!

Ebenso ist mir Rätselhaft, warum er wissen will, warum ich mir überhaupt 2004 eine Totalprothese einbauen ließ! Die ganze Vorgeschichte die zu dieser Operation führte, soll ich Lückenlos nachweisen!

Jedem normaldenkenden Menschen sollte doch klar sein, dass solch ein Eingriff keine Schönheitsoperation darstellt und dass man sich das für und wider reiflich überlegt!

Puren Zynismus lese ich aus folgenden Zeilen heraus. Da heißt es unter anderem: (Zitat) Nach den Ausführungen in Ihrem Schreiben vom 7.August 2013 sind ihre Schmerzen auf die unsachgemäße Bergung durch den Rettungsdienst sowie die unzureichende Versorgung mit Schmerzmittel im Krankenhaus zurückzuführen (Zitat Ende)!

Abschließend wird im Schreiben vom 10.09.2013, nochmals um mein Verständnis gebeten: (Zitat) dass auf Basis des vorgetragenen Sachverhalts eine Haftung unserer Mandantin bereits dem Grunde nach nicht anerkannt werden kann! (Zitat Ende)

Als Selbstständiger Einzelunternehmer, hatte ich seit April diesen Jahres eine monatliche Liefervereinbarung über eine gewisse Anzahl von Eigenprodukten (Ausgleichspyramiden).
Die April- und Mailieferung konnte problemlos durchgeführt werden. Seit Juni ist die Produktion unterbrochen und weitere Lieferungen sind seitdem nicht mehr möglich. Ich habe den Nettoverlust für die ausgefallenen Monatslieferungen als Verdienstausfall angesetzt.
In meinem Beruf ist der Sommer die Jahreszeit, wo sich die normalen Anfragen häufen! Ich mußte vom Krankenbett aus, mehrere Anfragen absagen. Dies hat meinen finanziellen Verlust deutlich erhöht.
Leider habe ich- fast 6 Monate nach dem Implantatbruch- noch derartige Probleme beim Gehen, sodass ich Außentermine die ein Bewegen im Gelände erfordern, noch immer nicht annehmen kann.

Aber auch das sollten die Orthopäden und Chirurgen wissen! Die Münchner Anwaltskanzlei die Wrigth medical vertritt, ist auch der Interessenvertreter jener Organisation die die Implantatsteile zertifiziert!

Und last not least, scheint der modulare Hüftschaft, in dem der modulare Hüfthals eingebaut wurde, nicht zugelassen zu sein. Zumindest scheint dieser auf den mir vorliegenden Unterlagen nicht auf!

Beruflich habe ich mit unterschiedlichen Frequenzen zu tun. Es wäre für mich nicht verwunderlich, wenn das unterschiedliche Frequenzmuster der eingebauten Teile mit ursächlich für den Bruch des Implantats gewesen ist.

Grund dieses Schreibens, habe ich mir Mitte September 2013, selbst einen Anwalt für Medizinrecht genommen und Ihn gebeten, meine Interessen zu vertreten!

Zu meinem Erstaunen erhielt ich kurze Zeit später einen Anruf vom Operateur aus dem Jahre 2004, der mir mitteilte, dass der Außendienstleiter des Implantherstellers bei Ihm gewesen sei und Ihn gebeten habe einen zweiten Brief zu schreiben, in dem aber nicht die Schmerzen beschrieben sein sollten, sondern der Bruch des Hüfthalses wegen vermuteter Materialermüdung!

Im Sinne einer schnellen Entscheidung, die im Interesse meiner beruflichen Existenz war (und ist), habe ich das Mandat bei meinem Fachanwalt ruhen lassen und einen zweiten Brief geschrieben!

Allerdings kam die Antwort wieder nicht von der Geschäftsleitung von Wrigth medical Deutschland GmbH, an die auch das zweite Schreiben gerichtet war, sondern wiederum vom Münchner Rechtsanwalt, diesmal allerdings nicht an mich, sondern an meinen Anwalt!

Diese Antwort hatte es in sich! Es hat dem Fass den Boden ausgeschlagen, wie der Volksmund sagen würde, den der Rechtsanwalt von Wrigth medical Deutschland Gmbh äußerte sich wie folgt:

Man sei durchaus auch an einer schnelle Regulierung interessiert, aber diese müsse deutlich unter der geforderten Summe liegen, denn schließlich ging man 2004 nur von einer Standzeit des Implantats von 10 Jahren aus und ich sei damit ohnehin an der oberen Grenze angelangt!

Ich zumindest war sprachlos ob der Tatsache, wie man dem zu vertretenden Hersteller und dessen Produkt ein solch schlechtes Zeugnis ausstellen kann!

Beim Vorgespräch im November 2003, sind die anwesenden Ärzte bei diesen Hüftteilen von einer Standzeit 20 Jahre ausgegangen!

2003 wurde mir ein modularer Hüftschaft mit den dazugehörenden Teilen implantiert. Der eingebaute Hüfthals ist dieses Jahr gebrochen!
Die ganze Sache war sehr schmerzhaft und so habe ich auf Anraten eines Mitarbeiters von Wrigth medical einen unbürokratischen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung und Schmerzensgeld gestellt!
Leider hat die Geschäftsleitung von Wrigth medical diese Sache etwas anders gesehen und so werde ich wohl den Klageweg beschreiten müssen.

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