Die Online-Auskunft24.com rät den Unternehmen den Umsatz und die Gewinnzahlen im Auge zu behalten um den Gewinn für das Jahr 2013 abschätzen zu können.
Die Online-Auskunft24.com rät den Unternehmen den Umsatz und die Gewinnzahlen im Auge zu behalten um den Gewinn für das Jahr 2013 abschätzen zu können. So haben die Unternehmen die Möglichkeit die Steuerpolitik für sich selbst zu betreiben.
Jedoch sollten die Unternehmen darauf achten, dass Sei nicht über die Gewinngrenze von 50.000 EUR rutschen. Sollte dies doch passieren, kann das Finanzamt die Unternehmen auffordern zu bilanzieren. Liegt der Gewinn über der 50.000 EUR Grenze kann der Gewinn nicht mehr über die einfache Einnahmen- und Überschussrechnung ermittelt werden.
Für Freiberufler gilt diese Regelung allerdings nicht. Diese können bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleiben. Hier spielt es keine Rolle, ob deren Gewinn 50.000 EUR übersteigt oder nicht.
Online-Auskunft24.com rät den Unternehmen Gewinne von Dezember auf den Januar zu verschieben. So laufen die Unternehmen nicht Gefahr die Gewinngrenze zu überschreiten. Unternehmen sollten daher beachten, dass die Rechnungen erst gegen Silvester verschickt werden und mit den Kunden ein etwas späterer Zahltermin festgehalten wird.
General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.
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