Sprachgutachten als Beweismittel

Aktuelles Urteil am OLG Stuttgart

„Sind Ihre Sprachgutachten zulässig als Beweismittel vor Gericht?“. Das ist eine der häufigsten Fragen an die Sprachprofiler des Institutes für forensische Textanalyse in München. Und: „Ja!“ lautet die Antwort.

In einem aktuellen Fall gab das Oberlandesgericht Stuttgart der Beschwerde eines Antragstellers statt (Beschluss vom 13.02.2019, Aktenzeichen 4U 239/18). Gestützt wurde diese Entscheidung auf ein Sprachgutachten von Prof. Dr. Raimund Drommel, dem wissenschaftlichen Leiter des Instituts für forensische Textanalyse.

Ein Zahnarzt hatte gegen einen anderen Zahnarzt geklagt, der über sich selbst positive und über seinen Konkurrenten negative Kommentare auf Bewertungsplattformen im Internet platziert haben soll.

Ausschlaggebend für die Beweisführung waren systematische Fehler und sprachsystematische Besonderheiten, die zu dem Schluss führten, dass alle fraglichen Bewertungen mit hoher Wahrscheinlichkeit von ein- und demselben Autor stammen.

Mehr zum Thema Sprachprofiling: Sprachwissenschaft als Sezierbesteck:
Passauer Neue Presse

Das Institut für Forensische Textanalyse ist Marktführer im Bereich der kriminalistischen Linguistik. Wir vergleichen anonyme Schreiben und Textmaterial von möglichen Verdächtigen. Dabei analysieren wir, ob en Verdächtiger als Täter identifiziert oder entlastet werden kann. Sollten mögliche Verdächtige fehlen, bestimmen wir ein Täterprofil.

Kontakt
Institut für Forensische Textanalyse
Leo Martin
Edelweißstraße 5
81541 München
+491621367423
Info@sprachprofiler.de
http://www.sprachprofiler.de

Bildquelle: (c) Leo Martin