Auer Witte Thiel � Neues Gesetz vereinfacht die Geltendmachung grenz�berschreitender Forderungen

M�nchen, im August 2008: Am 20.06.2008 ist das Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europ�ischen Union verabschiedet worden. Die Mahnverfahren werden innerhalb von Europa standardisiert und damit kosteng�nstiger. Au�erdem wird ein europ�isches Verfahren f�r geringf�gige Forderungen eingef�hrt. �Das bedeutet eine gro�e Erleichterung f�r Privatpersonen und Unternehmer�, so die Kanzlei Auer Witte Thiel.

Auer Witte Thiel begr��t das Gesetz als wichtigen Schritt f�r die Regelung der wirtschaftlichen Wirklichkeit innerhalb Europas. �Die vereinfachten Verfahrensweisen verhelfen Privatpersonen und Unternehmern schneller zu ihrem Recht�, erkl�rt die Kanzlei Auer Witte Thiel. Ein Beispiel: Eine Studentin bestellt �ber das Internet bei einem Londoner H�ndler einen Computer. Dieser weist aber nicht die bestellte technische Ausstattung auf, weshalb die Studentin sofort vom Kaufvertrag zur�cktritt und den PC wieder nach London sendet. Doch der H�ndler zahlt trotz mehrfacher Aufforderung das Geld nicht zur�ck. Bisher war die Durchsetzung einer solchen Forderung kompliziert und ineffektiv.

Die neuen EU Bestimmungen sehen vor, dass das Mahnverfahren bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk sich der Antragsgegner aufh�lt. �So ist sichergestellt, dass kein Deutscher mit einem ausl�ndischen Zahlungsbefehlt konfrontiert wird�, so die Experten von Auer Witte Thiel. In Deutschland wird f�r die Bearbeitung von Antr�gen im Europ�ischen Mahnverfahren allein das Amtsgericht Berlin-Wedding zust�ndig sein. F�r das europ�ische Mahnverfahren f�llt der Antragsteller zun�chst ein Formular anhand von Code-Nummern aus, woraufhin das Gericht den Zahlungsbefehl erl�sst. Der Zahlungstitel wird dem Antragsgegner vom Gericht zu gestellt. Legt der Antragsgegner innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erkl�rt das Gericht den Zahlungsbefehl f�r vollstreckbar. Sobald dies eingetreten ist, kann der Antragsteller den Zahlungstitel in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen.

Die Kanzlei Auer Witte Thiel sieht auch im zweiten Teil des Gesetzes, der f�r Forderungen bis zu 2.000 Euro Anwendung findet, einen gro�en Fortschritt. Das neue Gesetz enth�lt einige zivilprozessuale Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zustellungen in EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten. �Gerade bei den kleinen Forderungen bis 2000 Euro ist ein einheitliches, europ�isches Verfahren sehr sinnvoll, da es viele Kosten spart�, sagt die Kanzlei Auer Witte Thiel. �Das Gesetz ist ein weiterer Meilenstein im europ�ischen Rechtsschutz. Es wird immer effektiver und sichert dadurch Privatpersonen und Unternehmern ihre Rechte im internationalen Handel�, erkl�rt ein Sprecher von Auer Witte Thiel abschlie�end.

�ber Auer Witte Thiel

Forderungsmanagement � auch im Internet – ist das Kerngesch�ft der Kanzlei Auer Witte Thiel. Ein detailliertes Know-how, breite Erfahrung und eine fundierte Beratung zeichnen Auer Witte Thiel vor anderen Anbietern aus. Auer Witte Thiel setzt auf umfassende, erfolgsorientierte und kostenneutrale Inkassol�sungen. Die Kanzlei versteht sich als serviceorientierter Dienstleister und bietet s�mtliche Facetten des modernen Forderungsmanagements aus einer Hand. Auer Witte Thiel z�hlt zu den erfahrenen und anerkannten deutschen Anwaltskanzleien im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckung.

Das hochqualifizierte Team von Auer Witte Thiel besteht aus Rechtsanw�lten, Rechtsanwaltsfachangestellten, IT-Spezialisten und vielen weiteren Fachkr�ften. Auer Witte Thiel bearbeitet ausstehende Forderungen f�r deutsche und internationale Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, europ�ische Gro�verlage, Telekommunikationsunternehmen, bekannte deutsche und europ�ische Payment Service Provider, eCommerce Anbieter sowie zahlreiche mittelst�ndische Unternehmen. Auer Witte Thiel bietet im Bereich modernes Forderungsmanagement alle Leistungsphasen aufeinander abgestimmt an.

Der Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist in M�nchen.

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