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Durch die Gesundheitsreform hat sich vieles gendert, auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung. Das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V. 55) regelt eindeutig, wie hoch die Eigenbeteiligung der Patienten im Bereich der Zahnmedizin ausfllt. Dadurch hat sich die private Zahnzusatzversicherung als Ergnzung zu einer der beliebtesten Versicherungen gesteigert.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist von Geburt an mglich. Gerade fr Kinder ist dieses sinnvoll, da in vielen Fllen im Laufe der Jahre mit kieferorthopdischen Manahmen zu rechnen ist. Die Empfehlung ist, eine Zahnzusatzversicherung so frh wie mglich abzuschlieen. Denn: Wird vom Kieferorthopden eine Behandlung angeraten, bernimmt keine Gesellschaft den Versicherungsschutz.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Die Gesetzliche Krankenversicherung definiert klar, bei welchem Kieferzustand berhaupt eine Erstattung erfolgt: Der Grad der Kieferfehlstellung wird in Kieferorthopdischen Indikationsgruppen eingeteilt. Hier gibt es fnf Stufen. In den Stufen 1 und 2 wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistung erbracht. Ab der 3. Stufe erfolgt eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Regelfall werden bei einer kieferorthopdischen Behandlung 80 Prozent der Kosten fr eine wirtschaftliche Behandlung bernommen, fr jedes weitere Kind im gemeinsamen Haushalt bernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent der Kosten (SGB V. 29).

Wenn also beim Kind die KIG-Stufe 1 oder 2 vorliegt, kann die kieferorthopdische Manahme nur durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Bei einer gewnschten hherwertigen Versorgung und der Abdeckung durch die Gesetzliche Krankenversicherung in den Stufen 3 bis 5 ist eine Zahnzusatzversicherung ebenfalls notwendig. Erfahrungsgem mchten Kinder nicht mit der Kassenversorgung herumlaufen, Motive von Spiderman, Sponge Bob oder Lillifee machen die Zahnspange attraktiver und „cooler“.

Nur wenige Gesellschaften bieten eine Zahnzusatzversicherung mit bernahme der Kosten fr eine kieferorthopdische Behandlung an. Eine sehr hohe Erstattung bieten die ARAG und die Schweizer CSS mit 80 Prozent der Kosten. Darber hinaus beinhaltet der Tarif der CSS auch die professionelle Zahnreinigung fr Kinder, die bei erhhtem Kariesrisiko sehr sinnvoll ist. Auch die Fissurenversiegelung wird von der CSS sogar fr die Milchzhne erstattet.

Ein frhzeitiger Einstieg in die Zahnzusatzversicherung macht deshalb auch Sinn, da die ARAG eine Leistungsstaffelung in den ersten beiden Versicherungsjahren vorsieht. Hingegen kann man bei der CSS nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit ohne Leistungsstaffelung die vollen Leistungen in Anspruch nehmen.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de

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Von Nova