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Pressemitteilung Herausgeber: Klaus Schmid
e-mail: kschmid007@web.de
Ihre Webseite: http://www.abgeltungsteuer.de
Telefon: 062151072
Kontaktadresse:
Klaus Schmid, Drrhorststr. 2, 67059 Ludwigshafen

Pressmitteilung:
Abgeltungsteuer – Bankbescheinigung fr die Steuererklrung

Nach Einfhrung der Abgeltungsteuer ab 2009 versenden die Geldinstitute Bescheinigungen ber die Zinsertrge immer hufiger nur noch auf Verlangen der Bankkunden. Die Oberfinanzdirektion Koblenz erlutert im Rahmen einer Pressemitteilung, wer nach Auffassung der OFD eine Jahressteuerbescheinigung fr seine Kapitalertrge beantragen sollte. Durch die Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer auf Kapitalertrge grundstzlich abgegolten und die Brger knnen auf die Anlage KAP Einknfte aus Kapitalvermgen bei ihrer Steuererklrung ab 2009 verzichten. Banken verschicken daher Bescheinigungen ber die Zinsertrge aus dem vergangenen Jahr oft nur auf Verlangen ihrer Kunden. Fr Kapitalanleger ist es insbesondere in folgenden Fllen dennoch sinnvoll, bei ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung zu verlangen und diese ihrer Steuererklrung, mit der Anlage KAP, beizufgen:

– Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer Hhe erteilt.
Bis zur Hhe des Sparer-Pauschbetrages (bei Einzelpersonen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro) knnen Brger ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Zinseinnahmen bis zur Hhe des Sparer-Pauschbetrages sind vollstndig steuerfrei.

– Der persnliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent und auf der Anlage KAP wird die sogenannte Gnstigerprfung beantragt.
Der Steuersatz liegt in der Regel unter 25 Prozent, wenn das zu versteuernden Einkommen von rund 15.000 Euro bei Einzelpersonen und rund 30.000 Euro bei Verheirateten nicht berschritten ist.

In diesen Fllen ist die Abgabe der Anlage KAP fr den Steuerzahler freiwillig und er kann sich die zu viel einbehaltene Steuer zurckholen.
Daneben sind Flle denkbar, in denen die Finanzmter die Jahressteuerbescheinigungen im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklrungen anfordern. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Steuerzahler auergewhnliche Belastungen wie Scheidungskosten, Medikamenten-Zuzahlung, Ausgaben fr Zahnersatz oder Brille geltend machen. Hier werden die Kapitalertrge vom Finanzamt bentigt, um die sogenannte zumutbare Eigenbelastung des Steuerzahlers festzustellen.

Der Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der OFD Koblenz vom 23.03.2010.

Thomas M.R. Disqu
24.03.2010
www.abgeltungsteuer.de

Von Nova