Kundengelder in Millionenhöhe verschoben
von Christian M. Schulter, Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Schulte und Partner
Die in der Schweiz ansässige SAM Management Group AG, kurz SAM AG, bot in Deutschland über ihre Tochtergesellschaft BestLife Select AG und das Produkt „CASHSELECT“ potentiellen Kunden an, ihre vermeintlich unrentablen Lebensversicherungen abzukaufen und hieraus Renditen zu erwirtschaften.
Mit Verfügung vom 24.08.2012 hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA nun die Abwicklung der SAM AG und weiterer verbundener Gesellschaften angeordnet. Hintergrund ist die Ausübung eines genehmigungspflichtigen Einlagengeschäfts durch die SAM AG, ohne dass diese die erforderlichen Genehmigungen hierfür besaß. Der Kanzlei Dr. Schulte und Partner liegt die bislang nicht vollständig veröffentlichte Verfügung der FINMA vor. Danach waren neben der SAM AG auch weitere verbundene Gesellschaften von der Verfügung der FINMA betroffen, die ebenfalls seit dem 01.03.2012 nicht mehr eigenständig über ihr Gesellschaftsvermögen verfügen durften. Trotz dieses vorläufigen Verfügungsverbots sind nach Erkenntnissen der FINMA dennoch Millionenbeträge innerhalb des Gesellschaftsgeflechts rund um die SAM AG an eine verbundene Gesellschaft mit Sitz in Panama und sodann an weitere Gesellschaften verschoben worden.
„Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier die verantwortlichen Personen Gelder sichern wollten, bevor diese vollständig der staatlichen Verfügungsgewalt unterliegen. Ob es sich dabei um Kundengelder handelt, kann bislang nur spekuliert werden“, sagt Christian M. Schulter, Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin.
Die Kanzlei hat sich dazu entschieden, unter Leitung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, eine Geschädigtengemeinschaft zu gründen, um Anleger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche zu unterstützen. Tintemann, als verantwortlicher Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner, meint zu dem Vorgang: „Unsere Kanzlei hat schon viele Anleger in ähnlichen Fällen vertreten, in denen z.B. die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin, Anlagegesellschaften wie der F&P AG, der Master Star Funds oder der FlexA die Geschäftstätigkeit untersagt hatte. Hier ist daher viel Erfahrung vorhanden, wie mit solchen Problemstellungen umgegangen werden muss.“
Kunden der SAM AG bzw. der BestLife Select AG ist zu raten, sich schnellstmöglich rechtlichen Rat von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen, um ihre investierten Gelder zu sichern. Die Kanzlei hat hierzu bereits die „Geschädigtengemeinschaft SAM AG“ gegründet, um die Interessen der vielen Kunden zu bündeln. Ansprechpartner für Fragen ist Rechtsanwalt Christian M. Schulter unter +49 (0)30 715 206 70.
Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
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